Textile Vollversorgung - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-041-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordring 2
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AGKAMED GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 20118550
Fax: +49 2011855399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift: Ruhrallee 175
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projekt- und Ausschreibungsmanagement / Investitionsgüter
E-Mail:
Telefon: +49 20118550
Fax: +49 2011855399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR
Beschaffung einer textilen Vollversorgung in Form von Dienstleistungsaufträgen
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR Nordring 2 95445 Bayreuth, Bezirksklinik Rehau Fohrenreuther Str. 48 95111 Rehau, Bezirksklinikum Obermain Kutzenberg 96250 Ebensfeld, Wohn- und Pflegeheim Kutzenberg 96250 Ebensfeld, Bezirksklinik Hochstadt Hauptstr. 13 96272 Hochstadt
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung der Einrichtungen des Kommunalunternehmens - GeBO - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfrankens AdöR, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit Stationswäsche, Bereichs? und Berufsbekleidung sowie die Aufbereitung von Bewohnerwäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe beiliegender Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formblatt "Eignungsleihe"
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
3. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
1. Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre". Es ist jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz mit Wäschereileistungen stationäre Gesundheitseinrichtungen in brutto anzugeben.
2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
- Personenschäden - EUR 5.000.000,00
- Sachschäden - EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden - EUR 500.000,00
- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00
- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00
Hinweis: Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist aus-reichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus.Falls der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht über eine ausreichende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, kann der Nachweis erbracht werden durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bieter im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Unverbindliche Absichtserklärungen des Versicherers reichen nicht aus, eben so wenig Verpflichtungserklärungen mit Vorbehalten oder Bedingungen.
3. Kooperationsvereinbarungen - Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäsche-versorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufü-gen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspart-ners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforde-rungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen. (gemäß Anlage Erklärung zu Kooperationsverträgen)
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
2. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff (oder gleichwertig).
3. Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
4. Weiterhin ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
5. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen.
6. Kooperationsvereinbarungen - Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäsche-versorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufü-gen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspart-ners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforde-rungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen. (gemäß Anlage Erklärung zu Kooperationsverträgen)
Zu 1: Die Bieter haben mit dem Angebot mindestens vier Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachzuweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- mindestens zwei Referenzauftrage, welche jeweils ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 400 Betten, für das die Textilvollversorgung durchgeführt wurde / wird
und
- mindestens zwei Referenzaufträge, welche jeweils eine stationäre Einrichtung im Gesundheitswesen (Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim) mit mindestens 200 Betten, für die die Textilvollversorgung umfassen.
Die Referenz muss auf diejenige Betriebsstätte des Bewerbers ausgestellt sein, die zur Belieferung des Auftraggebers dieses Verfahrens vorgesehen ist.
Die Angabe weiterer Referenzaufträge führt zu keinerlei Vorteilen in der Eignungsprüfung des Teilnahmeantrags. Selbstverständlich ist die Angabe weiterer Referenzaufträge jedoch möglich.
Hierzu sind die Seiten 2 und 3 zu kopieren und gesondert ausgefüllt einzureichen.Es sind vom Bewerber somit jeweils mindestens vier Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen.
Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Wichtiger Hinweis: Unvollständige Angaben zu einem Referenzauftrag können zum Ausschluss des Angebots führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y14UM5VEZ
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.