Technologiepartnerschaft Labor und Labor IT Referenznummer der Bekanntmachung: ANregio-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Escherichstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anregiomed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Labor und Labor IT
Technologiepartnerschaft Labor und Labor IT
Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg o.d.T.
Der AG verfolgt mit dem vorliegenden Projekt grundsätzlich folgende strategische Ziele, aus denen sich der zukünftige Bedarf und die weiteren Anforderungen ableiten:
- Verfügbarkeit von Laborleistungen aller Art 24/7/365 in erforderlichem Umfang und in gleichbleibender Qualität.
- Reduzierung der Liegezeit durch verkürzte Turnaround-Zeiten (TAT) von wichtigen Laborparametern
- Standortübergreifende Zusammenarbeit und strukturierte Befundübermittlung
- Standardisierung der Leistungen über alle Standorte
- Optimaler Digitalisierungsgrad und digitale Befundung und Speicherung
- Reduzierung des erforderlichen Personals als Folge des sich verschärfenden Fachkräftemangels
- Sicherstellung der vollständigen Versorgungsfähigkeit trotz fortschreitendem Fachkräftemangel
- Zentralisierendes E-Learning für alle Mitarbeiter
- Monatliche Abrechnung über ein Flatrate-Modell
Ausgehend von den zur Verfügung gestellten Leistungskennzahlen und den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen und Bedürfnissen sind die Bieter aufgefordert, diejenigen Leistungen, Parameter sowie Teste separat aufzulisten, die in ihrem Lösungsvorschlag auf Basis unserer Anforderungen nicht enthalten sind.
Die Bieter sollen kritisch die Parameter des Fremdversandes dahingehend überprüfen, ob eine interne Leistungserbringung aufgrund der Konsolidierungsleistung von neuen Geräten oder auf andere Weise ohne zusätzliche Personalbelastung möglich wäre oder die Leistung neu bewerten.
Alle bisherigen Labordienstleistungen und -geräte können im Zuge wirtschaftlicher Optimierungsvorhaben neu ausgerichtet und erneuert werden.
Im Bereich Laborausstattung der 3 Labore wäre in Falle des Erhalts aller Laborstandorte eine möglichst hohe Standardisierung und Vereinheitlichung der Labore zu erzielen. So wäre bspw. ein einheitlicher Geräte- und Reagenzienhersteller nötig, gleiche, herstellerabhängige Methoden und gleiche herstellerabhängige Referenzbereiche und damit die Möglichkeit, Laboranalysen standortübergreifend auch an einem anderen der 3 Laborstandorte durchführen zu können. Ein einheitliches LIS und ein einheitlicher Gerätepark nur eines Herstellers würde es beispielsweise ermöglichen, das technische Laborpersonal ohne große Einarbeitung bei Bedarf und bei Personalknappheit an allen 3 ANregiomed Standorten problemlos einzusetzen.
Für das Laborinformationssystem lassen sich folgende Mindestanforderungen an die Lösung anführen:
- Eine mobile Befundung muss möglich sein. Eine Cloud-basierte Lösung wäre wünschenswert.
- Die Lösung muss über eine Deutsche Benutzeroberfläche und über ein Deutsches Handbuch verfügen.
optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 36 Monate
Die Zulassung an der Teilnahme zu der ersten Dialogrunde wird jedem Unternehmen erteilt, das die Eignungskriterien und die Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ab1ac8ac3-335ce602b4ebe0c9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ab1ac8ac3-335ce602b4ebe0c9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ab1ac8ac3-335ce602b4ebe0c9
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden.
Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgender E-Mail-Adresse einzureichen:
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Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.