300-38 Bodenbeschichtung |Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim Referenznummer der Bekanntmachung: 279729-300-38
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Kapuzinermauer 1
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 822195771
Fax: +49 822195790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
300-38 Bodenbeschichtung |Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim
Das Gartenhallenbad Leipheim wurde zu Beginn der 70er Jahre erbaut und ist seitdem weitgehend unverändert in Betrieb. In den Jahren 1997-1999 sowie 2002 gab es Teilsanierungen bzw. Erweiterungen (Sauna, Kleinkinderbereich).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit diesem Leistungsverzeichnis sind die Arbeiten zur Herstellung einer Bodenbeschichtung im Kellergeschoß beschrieben Im Wesentlichen sind dabei folgende Leistungen zu erbringen: - Das Entfernen von Rückständen bzw. Abschleifen der Stahlbetonbodenplatte inklusive das Absaugen von Schmutz und Staub. - Das Auftragen einer Grundierung und Herstellen eines kraftschlüssigen Verbund im Bereich von Risse und Fugen. - Im Bestandsbereich des Kellers wird eine Polyurethanversiegelung ausgeführt. - Im Bereich von chemisch und mechanisch stark beanspruchten Räumen wird eine Beschichtung auf Epoxibasis ausgeführt. - Beschichtung eines Pumpenschachts und verfüllen von diversen Fugen im Sockelbereich bzw. das Herstellen eines versiegelten Sockelstreifen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.