Bayreuther Straße VP26 Geotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: BAY VP26
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91180258405
Fax: +49 911802-88-58405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bayreuther Straße VP26 Geotechnik
Ausbau Bayreuther Straße - Reaktivierung Stadtparkschleife VP26 Geotechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen dieser Ausschreibung umfassen die Durchführung und Auswertung von geotechnischen Kontrollprüfungen sowie die geotechnische Baubegleitung der Maßnahme mit Beratungsleistungen für den Auftraggber. Die Leistungen beziehen sich auf die Maßnahmen der VAG sowie die Straßenbaumaßnahme von SÖR und die Spartenmaßnahmen von SUN und N-ERGIE.Die Leistungen finden im Bereich der Baustelle Bayreuther Straße statt.Zur Leistung gehören die Einarbeitung in bereitgestellte Unterlagen, dasAufstellen von gutachterlichen Stellungnahmen sowie geotechnische Beratungsleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981-531277
Fax: +49 981-531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.