OneClickIT-Shop-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-230913-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Strasse 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Denise Böhm
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4591
Fax: +49 892361-704591
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
OneClickIT-Shop-Lösung
Beschaffung einer Shop-Lösung als SW inklusive Implementierung und anschließender Wartung und Support
Mitarbeitende der SWM nutzen einen internen “IT-Webshop”, um Hardware, Software und gewisse Berechtigungen für ihre Arbeit zu bestellen. Der IT-Webshop ist ein ITSM-System, welches zu einem IT-Webshop umfunktioniert und mit der Zeit immer wieder durch SWM-Mitarbeitende angepasst und erweitert wurde. Dieser weist neben einer erheblichen technischen Instabilität auch große Schwächen in Bezug auf die Usability auf. Damit ist die aktuelle Lösung weder zufriedenstellend noch effektiv und effizient.
In diesem Zusammenhang wurde das Projekt “OneClick IT” eingeführt. Das Ziel und die langfristige Vision werden im Folgenden beschrieben.
Das Ziel ist es, den aktuellen IT-Webshop durch ein technisch stabiles, nutzerfreundliches, integrierbares und erweiterbares Shopsystem, das alle must-have Anforderungen erfüllt, abzulösen. Dazu sollen in der Implementierung nur die Produkte/Services aus dem aktuellen Webshop betrachtet werden – Hardware, Software, vorhandene Berechtigungen. Hierfür soll im Rahmen der Ausschreibung eine geeignete Lösung gefunden werden. Das neue Shopsystem muss mit einem bestehenden ITSM-System verknüpft werden. Ziel ist es nicht, ein neues ITSM-System einzuführen. Die anzubietende Lösung kann sowohl OnPrem als auch als SaaS angeboten werden, die Entscheidung erfolgt auf Basis der Anforderungsmatrix. Für die On-Prem-Lösung ist mit Angebotslegung eine HW-Empfehlung abzugeben, die Kosten dafür werden bei der Bewertung des OnPrem-Angebots berücksichtigt.
Der als „OneClickIT“ betitelte Teil stellt das Shopsystem für IT-Bedarfe dar.
Um nach der erfolgreichen Implementierung das System auch weiterentwickeln zu können, werden auch nach der Implementierung Leistungen abgefragt. Diese Leistungen können heute nur sehr grob beschrieben werden und sollen als agile Weiterentwicklung von OneClickIT betrachtet werden.
Hierbei sind auch die Technologievorgaben der SWM zu berücksichtigen. Die Lösung muss entsprechend dieser Vorgaben in die SWM Landschaft integriert und eingeführt, Key-User und Administratoren berechtigt und geschult sein.
Bei der Lösung kann es sich sowohl um eine On Premise als auch eine Cloud-Lösung handeln. Dies wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens anhand der angebotenen Lösungen nach der Wirtschaftlichkeit auf Basis der Anforderungsmatrix bestimmt. Die Laufzeit beträgt, nach erfolgreicher Implementierung bis Ende August 2024, fünf Jahre mit zwei weiteren optionalen Jahren.
Verlängerung um 2 Jahre bis 31.08.2031 (5+2)
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
- Mitarbeiterzahl Referenzkunde > 500
- Produktportfolio im Shop beinhaltet Hardware und Software
- Anbindung an ITSM-System
- Anbindung an ERP-System und Identity- und Access-Management-System wünschenswert
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht: keine
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Soweit es sich um eine Cloud-Lösung handelt müssen die Daten in einem Rechenzentrum innerhalb der EU und von einem der akkreditierten Anbieter verarbeitet werden (z.B. Microsoft/AWS/Google).
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Die Anwendungssprache des Shopsystems, die Angebotslegung und Auftragsausführung muss Deutsch sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße,soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).