Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Betrieb eines Rettungshubschraubers (RTH) "Christoph 32" am Standort Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 080204-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Schanz 30
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Günther Griesche
E-Mail:
Telefon: +49 84114254200
Fax: +49 84114254209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ils-ingolstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Betrieb eines Rettungshubschraubers (RTH) "Christoph 32" am Standort Ingolstadt
Der ZRF beabsichtigt, eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung gemäß Art. 2 Abs. 14 BayRDG mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 BayRDG zu beauftragen. Es wird ein verwaltungsrechtl. Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. Die Bestimmungen der §§ 97 ff., 148 ff. GWB sowie KonzVgV finden nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die drei geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Auf zweiter Stufe wird mit diesen drei Bewerbern der Inhalt der indikativen Angebote verhandelt. Weiteres siehe Bewerbungsbedingungen (BB).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZRF beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Ingolstadt für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2030 (5 Jahre) mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um weitere fünf (5) Jahre bis maximal zum 31.03.2035 neu zu vergeben. Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst • die Gestellung eines geeigneten RTH sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für den Betrieb des RTH Christoph 32 am Standort Klinikum Ingolstadt täglich von Sonnenaufgang (frühestens 07:00 Uhr) bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten (es ist beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beantragt, dass der RTH im Winterhalbjahr (01.10. bis 31.03.) auch nach Sonnenuntergang bis 21:00 Uhr betrieben werden soll); • die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer, Notärzte und HEMS-TC; • die Durchführung von Primäreinsätzen und Sekundäreinsätzen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hierauf wird verwiesen. Der zukünftige Betreiber hat die RTH-Station in Ingolstadt weiter zu nutzen, die Nutzungsüberlassung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Einzelheiten zur Überlassung der Station ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.
Der Auftrag kann einseitig durch den Aufgabenträger um weitere fünf (5) Jahre, bis maximal zum 31.03.2035, verlängert werden.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs - sofern vorhanden - drei (3) geeignete Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den Bewertungskriterien „Anzahl der Rettungseinsätze (im öffentlichen Auftrag)“ und „Referenzen Durchführung der Luftrettung“ zur Verhandlung aufzufordern. Es werden nur Referenzen gewertet, welche alle angegebenen und erforderlichen Angaben enthalten. Die Bewertungskriterien erhalten hierbei folgende Gewichtung:
• Anzahl von Rettungseinsätzen (im öffentlichen Auftrag): 40 %: Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1.000 (tausend) Rettungseinsätzen pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 erforderlich. Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinne.
• Referenzen zur Durchführung der Luftrettung (ohne Bau): 60 %: Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist die Nennung von zwei (2) Referenzen in Bezug auf die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren erforderlich.
Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert (Anzahl Mittelwert Rettungseinsätze x 4 + Referenzen Durchführung Luftrettung x 6) und zur Gesamtpunktzahl addiert (maximal 100 Gesamtpunkte). Zu den weiteren Einzelheiten siehe Ziff. 12 BB.
Es wird eine Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) vergeben. Es wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRV) vorgelegt werden. Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
- Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 14 BayRDG erfüllt und eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung ist. Hierzu haben die Bewerber vorrangig einen entsprechenden aktuellen Feststellungsbescheid nach § 60a AO oder eine andere gleichwertige Bescheinigung über die gemeinnützige Organisationsstruktur vorzulegen (Art. 2 Abs. 14 Nr. 2 BayRDG). Kann der Bewerber einen solchen Bescheid bzw. eine solche Bescheinigung nicht vorweisen, kann er auch anderweitig den Nachweis erbringen, dass er die Voraussetzungen nach Art. 2 Abs. 14 Nr. 1 oder Nr. 3 BayRDG erfüllt. Hierzu hat er geeignete Belege einzureichen, aus denen die Erfüllung dieser Voraussetzungen hervorgeht. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)
- Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Gewerbezentralregister für die Unternehmerin oder den Unternehmer als natürliche Person oder die oder den Bietenden als juristische Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung aus.
- Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Auftraggeber zu übersenden ist.
- Umsatznachweis: Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6).
- Nachweis Versicherungen: Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung, Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Zu den Einzelheiten siehe BB, dort Ziff. 11.8.2.
- Nachweis, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG (bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen).
- Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen.
- Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems.
- Unternehmensdarstellung und Mindestvorgabe Anzahl Rettungseinsätze (Anlage 7).
- Nachweis Verfügbarkeit Hubschrauber.
- Nachweis über Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb
- Referenzen für die Durchführung der Luftrettung.
- Eignungsnachweise Hubschrauberführer.
- Verfügbarkeitsnachweis Notärzte.
- Verfügbarkeitsnachweis HEMS-TC.
Zu den Einzelheiten siehe BB, dort Ziff. 11.
- Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1.000 (tausend) Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2020, 2021 und 2022. Hinweis: Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinn.
- Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung: zwei (2) Referenzen für die Durchführung der Luftrettung (ohne Bau der Luftrettungsstation).
- Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 8 Personen erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 10 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese 8 Personen nicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis: Greift der Leistungserbringer auf die Notärzte des Klinikums Ingolstadt zurück, muss der Nachweis über die Verfügbarkeit der Notärzte nicht vorgelegt werden. In diesem Fall genügt die Erklärung im Teilnahmewettbewerb, dass auf die Notärzte des Klinikums Ingolstadt zurückgegriffen wird.
- Für die Besetzung mit HEMS-TC sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 8 Personen erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 11 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese 8 Personen nicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis: Greift der Leistungserbringer auf die HEMS-TC des BRK Kreisverbands Ingolstadt zurück, muss der Nachweis über die Verfügbarkeit der HEMS-TC nicht vorgelegt werden. In diesem Fall genügt eine Bereitschaftserklärung des BRK Kreisverbands Ingolstadt im Teilnahmewettbewerb, dass auf die HEMS-TC des BRK Kreisverbands Ingolstadt zurückgegriffen wird.
Art. 43 BayRDG
- Nachweis Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von [Betrag gelöscht] EUR.
- Es darf nur solches – ärztliches wie nichtärztliches – medizinisches Personal eingesetzt werden, dass im Durchschnitt eines Jahres mind. zwei (2) Schichten pro Monat auf dem RTH absolviert. Die Dienstzeiten dürfen nicht in einem Block abgeleistet werden, sondern sie sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen.
- Es dürfen nur solche Hubschrauberführer/Piloten eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer mit Dienstvertrag im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche fest angestellt sind.
Zu den Einzelheiten siehe BB, dort Ziff. 10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2030/2035
- Der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung von Leistungen der Luftrettung ist nicht zulässig. Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u. a. die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des RTH und die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des RTH.
- Wenn sich ein Bewerber auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 25 KonzVgV), hat er in seinem Teilnahmeantrag bereits folgende Angaben kumulativ zu machen: Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bewerber im Konzern verbunden sind. Hierzu ist Anlage 4 auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bewerbers und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden.
- Das Preisblatt und die Konzepte sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, da sich der Auftraggeber vorbehält, auch auf dieses indikative Angebot den Zuschlag zu erteilen.
- Der bisherige Leistungserbringer hat auf seine Kosten eine Betankungsanlage installiert. Der Restwert der Betankungsanlage zum 01.04.2025 in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist dem bisherigen Leistungserbringer im Fall eines Auftragnehmerwechsels zu erstatten. Weiter hat der bisherige Leistungserbringer sich mit einem Investitionskostenzuschuss an dem Umbau und der Ausstattung des Luftrettungszentrums beteiligt, welcher sich jährlich reduziert. Der zum 01.04.2025 noch offene Restbetrag dieses Zuschusses in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist im Falle eines Auftragnehmerwechsels ebenfalls dem bisherigen Leistungserbringer zu erstatten. Letztlich hat der bisherige Leistungserbringer auch noch die Einrichtung des Erweiterungsbaus beschafft. Auch hier ist der zum 01.04.2025 noch offene Restwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR im Fall eines Auftragnehmerwechsels dem bisherigen Leistungserbringer zu erstatten. Die jeweils hierfür anfallenden Kosten gehen nicht in die Bewertung des Kriteriums Leistungspreis ein.
- Die Preisangaben dienen ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens. Da vorliegend eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, kann sich aus den angebotenen Preisen kein Anspruch des Bewerbers ableiten, diese auch in der angegebenen Höhe gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können. Denn über die Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Bewerber mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen (vgl. Art. 34 Abs. 8 i. V. m. Abs. 2 S. 1 und 2, Abs. 3, 4, 5 S. 1, 3 und 4, Abs. 6 und 7 BayRDG).
Bei den Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern hat sich der Bewerber allerdings in der ersten, auf die Beauftragung folgenden Entgeltverhandlung für das 1. Betriebsjahr (2025/2026) an die Preiskalkulation in dem hier abgegebenen Angebot nach oben gebunden zu halten.
Siehe BB, Ziff. 13.
Postanschrift: Bayerstraße 30
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8951430
Fax: +49 895143777
Internet-Adresse: https://www.vgh.bayern.de/vgmuenchen/