SuedLink - baubegleitende Vermessung für das Baulos 4/PFA A4
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HRB 4923
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kai Schlarbaum
E-Mail:
Telefon: +49 5132896027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://s2c.mercell.com/tender/51693/buyer
Adresse des Beschafferprofils: https://s2c.mercell.com/buyer/1163
Abschnitt II: Gegenstand
SuedLink - baubegleitende Vermessung für das Baulos 4/PFA A4
Vermessungsleistungen für das Baulos 4 für die Erdkabeltrasse SuedLink/Nord der TenneT TSO GmbH (Planungsabschnitt 2 bzw. Planfeststellungsabschnitt A4).
Gestellung einer baubegleitenden Vermessung mit dem Ziel, die vorausgegangenen Planungen ortsgenau
umzusetzen und später zu dokumentieren. Die den Bau begleitende Vermessung bildet eine der Grundlagen für die erfolgreiche Umsetzung der vorausgegangenen Ausführungsplanung (welche nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist). Durch sie wird sichergestellt, dass die geplante Trassenführung fehlerfrei in die Örtlichkeit übertragen wird und nach Abschluss der Bauarbeiten die genaue Lage und Höhe des Leitungssystems vollständig dokumentiert ist.
Die Grundlage für das Handeln der baubegleitenden Vermessung stellt das übergebene Vermessungskonzept dar. Die Bestandsdokumentation ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Der AG behält sich vor, die Beauftragung bis zum Abschluss der Bautätigkeiten im PFA A4 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Berufs- oder Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber
niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein
darf.
Alternativer Nachweis
Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der
erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur
Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(b) Unternehmensorganisation
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der
Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das
Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:
- Rechtsform des Bieters
- Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht
- Zahl eigener Mitarbeiter
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B04 zu verwenden.
1. Anzahl Mitarbeiter
2. Erklärung über finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Gesamtumsatz
4. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. 5
2. Bankerklärung / Bonitätsauskunft und / oder Bilanz oder Bilanzauszüge
3. Je 0,5 Mio Euro Umsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre
3. Die Deckungssumme der Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für
Sach-, Personen- und Vermögensschäden 3 Mio Euro betragen
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B05 zu verwenden.
1. Referenzen
2. Projektteam
3. Geographische Nähe
1. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der baubegleitenden Vermessung gefordert. Hierfür sind mindestens 2 in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführte Referenzaufträge mit folgenden Inhalten nachzuweisen:
- Projektbeschreibung und Beschreibung der eigenen Leistung
- Projektvolumen, Projektkenndaten (Fläche/ Länge/ Umfang)
2. Erklärung und Nachweis der im Bereich der baubegleitenden Vermessung tatsächlich beschäftigten Personen. Da die Projektsprache Deutsch ist, haben alle Mitarbeiter des Projektteams fließend Deutsch zu beherrschen.
3. Der Bieter muss Firmenstandorte in Deutschland nachweisen, damit die Leistungen durch Standortnähe und Personalstruktur entsprechend der Vorgaben umgesetzt werden können
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz vertraulicher Informationen in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung
geschlossen werden, wobei die Bewerber nach Aufforderung des Auftraggebers (AG) ein berechtigtes Interesse
an der Auftragsausführung belegen müssen.
Eine gesamtschuldnerische Haftung des AG ist ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen
einer Aufhebung sind unter Ziff. 7 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57
SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass neben dieser Ausschreibung parallel eine weitere Ausschreibung, nämlich “T51073 SuedLink - As Built” am Markt ist und dass es als Auftragnehmer nur möglich ist, sich an einer der beiden Ausschreibungen zu beteiligen, nicht aber an beiden. Grund dafür ist, dass die Aufgabe des Aufragnehmers der Ausschreibung As-Built Dokumentation nicht nur in der technischen Zusammenstellung, Bearbeitung und Übergabe der darstellenden As-Built des Nord-Assets besteht, sondern auch in der Qualitätssicherung der eingehenden Daten aus dem Feld. Insofern wäre die Qualitätsüberwachung ad absurdum geführt, wenn die Vermessungsleistung im Feld vom gleichen Auftragnehmer durchgeführt würde wie die Qualitätssicherung.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit
einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist
gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2
GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland