RV Kreativagentur für die ARD-PD Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 89590094912
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kreativagentur für die ARD-PD
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Konzeptionen und deren Umsetzung sowie die Gestaltung und die Produktionsbetreuung aller Werbemaßnahmen und Werbemittel für den gesamten Mediamix (TV, Radio, Print, out of home, ambient, digital, social media etc.) zur Markt- und Markenentwicklung des Ersten Deutschen Fernsehens.
ARD Programmdirektion Arnulfstraße 42 80335 München
Die Rahmenvereinbarung soll eine schnelle Beauftragung ermöglichen, bei der die vertraglichen Komponenten im Voraus definiert sind.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten, vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 (Grundlaufzeit). Sie verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf kündigt. Diese Kündigungsoption kann der Auftraggeber 2 mal ziehen. Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung über 48 Monate hinaus ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber plant, ein Abnahmevolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro zzgl. Mwst. bis zum Ende der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie
und
Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist.
zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Nicht älter als 12 Monate, Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
zum Bonitätsnachweis:
Nicht älter als 6 Monate. Mit einem Bonitätsindex nicht schlechter als 400 bzw. einer "Probability of Default" nicht schlechter als 14,88. Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht
aus!
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Kreativleistungen nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Angaben zu den Referenzen sind "Anlage 9 - Referenzen" einzutragen und dem Angebot beizufügen.
und
Erklärung des Bieters, dass in seinem Unternehmen mindestens zwei gleich perfor-mante Kreativteams mit jeweils mindestens 4 Mitarbeitern bestehen, welche für die Leistungserbringung beim Auftragsgeber eingesetzt werden können.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist ein Kreativteam mit mindestens 4 Mitarbeitern ausreichend, wenn das Kreativteam des Mitbieters ein gleich perfomantes Kreativteam mit mindestens 4 Mitarbeitern hat. Die Erklärung ist in Anlage 18 - Erklärung zu den Kreativteams abzugeben.
zu den Referenzen:
Verlangt werden mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchs-tens vier Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss die angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referen-zeignung aussagekräftig erläutern. In jeder Referenz muss beschrieben sein, wie die Kreativleistungen beim Referenzauftraggeber (idealerweise handelt es sich um ein Me-dien/Entertainment-Unternehmen) erbracht wurden.
Zu beschreiben sind je Referenzauftraggeber zwei Kampagnen, die Sie auf dem deut-schen Markt bei ihm umgesetzt haben, damit wir feststellen können, ob diese mit unse-rem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Anzugeben sind auch: Darstellung des Mediamix inkl. der Werbemittel sowie die Beschreibung der Kampagnenstrategie.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1BBCM42R
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.