Planung, Herstellung und Lieferung einer Converter-Station für MVDC-Netze (Prototyp) Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M dtec.bw - NT 691
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Herstellung und Lieferung einer Converter-Station für MVDC-Netze (Prototyp)
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) beabsichtigt im Rahmen des Projekts DEFINE ein mobiles Bauwerk (MB) für eine Converter-Station für MVDC-Netze als Prototyp für wissenschaftliche Zwecke zu beschaffen. Auftragsgegenstand ist die Planung, Herstellung, Lieferung und die Montage eines MB für eine Converter-Station für MVDC-Netze als Prototyp für wissenschaftliche Zwecke.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Auftragsgegenstand ist die die Planung, Herstellung, Lieferung und die Montage eines mobilen Bauwerks (MB) für eine Converter-Station für MVDC-Netze als Prototyp für wissenschaftliche Zwecke für das Projekt DEFINE.
Die UniBw M beabsichtigt mit dem Projekt DEFINE eine geeignete IT- und Regelungsstruktur und leistungselektronische Converter zu entwickeln, welche die anspruchsvollen zukünftigen Anforderungen an höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit in DC-Netzen erfüllt. Diese Anforderungen umfassen sowohl die unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Fehlern im Netz, beispielsweise Kurzschlüssen, als auch den Schutz vor Cyberangriffen auf diese kritische Versorgungsinfrastruktur.
Das MB hat die ungefähren Außenabmessungen von 13,00 m (Länge); 2,50 m (Breite) und 2,75 m (Höhe). Die tatsächlichen Abmessungen ergeben sich aus der Leistungserbringung des Auftragnehmers (AN). Das MB dient als wissenschaftlicher Prototyp sowie als Labor für wissenschaftliche Untersuchungen und ist nicht dazu bestimmt von Besuchern betreten zu werden. Das MB wird oberirdisch aufgestellt. Das MB wird durch den AN mit lufttechnischen Anlagen, Anlagen der Wärmeversorgung, Anlagen der Prozesskälte, Fernmelde- und informations-technischen Anlagen sowie mit elektrotechnischen Anlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgestattet. Der Einbau von Starkstromanlagen durch den AN ist nicht vorgesehen. Das MB wird als Lieferleistung gänzlich im Werk hergestellt und im Anschluss auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr München (UniBw M) aufgestellt.
Der AN hat im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
1. Planung
- Startgespräch mit dem Auftraggeber (AG) vor Beginn der Planungsleistungen (u. a. zur Erläuterung der Ergebnisse vorheriger Planungsphasen)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI 2021,
Leistungsphase 3 und 5, 8 und 9
- Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI 2021,
Leistungsphase 3 und 5
- Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend HOAI 2021,
Leistungsphase 3, 5, 8 und 9
- Planung eines Schienensystems
- Erstellung eines Building-Information-Modelling Modells nach Herstellung des MB (LOD 500)
- Fortlaufende Abstimmung der Planungsergebnisse mit dem AG
- Beauftragung eines externen Prüfingenieurs zur Prüfung der Standsicherheitsnachweise (Leistungsphase 5) sowie der Ausführungspläne in statisch-konstruktiver Hinsicht entsprechend PrüfVBau
- Baugrunduntersuchungen nach Erfordernis
2. Baustelle, Erdarbeiten
Der Aufstellort für das MB befindet sich auf dem Gelände der Liegenschaft der UniBw M.
Der AN hat rechtzeitig vor Anlieferung des MB am Aufstellort die notwendigen Vorarbeiten zur Gründung des MB durchzuführen. Hierzu ist punktuell der Oberboden abzutragen und eine Schicht aus tragfähigem, wasserdurchlässigem und frostbeständigem Bodenmaterial herzustellen. Die Art des Bodenmaterials sowie die Ausdehnung und Tiefe des Bereichs für den Bodenaustausch richten sich nach den Ergebnissen der Planungsleistungen des AN. Erforderliche Planungs- und Vermessungsleistungen für die vorgenannten Arbeiten sind durch den AN zu erbringen. Unbelastetes und belastetes Aushubmaterial verbleibt im Eigentum des AG und ist durch den AN unmittelbar neben dem Aufstellort des MB zwischenzulagern.
Am geplanten Aufstellort des MB wurden im Rahmen einer vorherigen Nutzung bereits Bodenaustauscharbeiten durchgeführt und bereichsweise Steinplatten verlegt. Es steht dem AN frei diesen Bestand in sein Eigentum zu übernehmen und weiterzuverwenden.
Der AN soll sich vor Angebotsabgabe und im Rahmen einer Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten informieren. Vor Durchführung von Erdaushubarbeiten hat der AN sich beim AG bzgl. gegebenenfalls im Baufeld verlegter Sparten zu informieren.
Bei sämtlichen Arbeiten sind die im Baufeld vorhandenen Bäume und Pflanzen durch den AN nach DIN 18920 zu schützen.
3. Herstellung des MB
Herstellung des MB unter Berücksichtigung der Planungsergebnisse des AN, der Abstimmungsergebnisse mit dem AG sowie der Prüfanmerkungen des durch den AN beauftragten Prüfingenieurs. Bei der Herstellung sind sämtliche Anforderungen (Leistungsprogramm) dieser Ausschreibung zu beachten. Die Herstellung des MB hat im Werk des AN zu erfolgen. Ausnahmen hiervon werden gesondert beschrieben.
4. Anlieferung und Aufstellen des MB
Anlieferung des MB zum Aufstellort auf dem Gelände der UniBw M. Aufstellen des MB auf dem durch den AN vorbereiteten Untergrund mittels Mobilkran. Erforderliche Transportgenehmigungen sind durch den AN zu beantragen; die Kosten trägt der AN. Der Termin zur Anlieferung und Montage ist mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen mit dem AG abzustimmen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 20 % (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu 80 % (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen,
desto mehr Punkte etc.
Pro Eignungskriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen noch ausreichend geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Die Gesamtbewertung erfolgt pro
Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (dtec.bw) gegründet. Das Projekt DEFINE wird durch dtec.bw gefördert. dtec.bw wird von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Sitz, Umsatzsteuer-ID, Gründungsjahr
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge
entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
- dass der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind:
- Planung und Herstellung im Werk vorgefertigter, räumlich abgeschlossener Baukörper mit integrierten Anlagen der Gebäudeelektronik und Kühltechnik sowie informationstechnischer Anlagen (Modulbauweise);
- Planung und Herstellung von vorgespannten, plattenförmigen Bauteilen aus Beton (Vorspannung im sofortigen Verbund);
- Bauphysikalische Planung und Auslegung von Baukörpern und Anlagen der Gebäudetechnik unter Berücksichtigung dynamischer, thermisch-hygrischer Randbedingungen.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bewerbergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
b) Vorlage von Referenzen, also Liste der vom Bewerber und ggf. der von Nachunternehmern, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten.
Vergleichbare Leistungen sind:
- Planung und Herstellung im Werk vorgefertigter, räumlich abgeschlossener Baukörper mit integrierten Anlagen der Gebäudeelektronik und Kühltechnik sowie informationstechnischer Anlagen (Modulbauweise);
- Planung und Herstellung von vorgespannten, plattenförmigen Bauteilen aus Beton (Vorspannung im sofortigen Verbund);
- Bauphysikalische Planung und Auslegung von Baukörpern und Anlagen der Gebäudetechnik unter Berücksichtigung dynamischer, thermisch-hygrischer Randbedingungen.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird unter Benennung des Nachunternehmers. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf
die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bewerbergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen
auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser
Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft der Auftraggeber die Eignung
der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen.
Im zweiten Schritt fordert der Auftraggeber alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, dazu auf, ein
Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Auftraggeber die Bieter zur
Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich
dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt der Auftraggeber mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem
Entwurf der Angebotsaufforderung.
2) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11
VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte
Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten
Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit
Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
4) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer
I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3)
genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
5) Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages
möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen
Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag
einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der
BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese
Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen
wurde.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3)
genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine Leistungsbeschreibung und
einen Vertragsentwurf, zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6VNZ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.unibw.de