603-01 Lose Möblierung Werken | Erweiterung und Sanierung DG Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 271808-603-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Kapuzinermauer 1
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 822195771
Fax: +49 822195790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
603-01 Lose Möblierung Werken | Erweiterung und Sanierung DG Günzburg
Das Dossenberger-Gymnasium Günzburg wurde 1967 als Schulgebäude errichtet und 1986 sowie 2002 erweitert. Aktuell wird das Gebäude als Gymnasium mit ca. 900 Schülern genutzt. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll der bestehende
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausstattung für Werkraum8 Stk TI-Universaltisch 1.500 x 700 x 650-950mmmit 2 Arbeitsplätzen und 4 Spannmöglichkeiten16 Stk Laubsägetisch höhenverstellbar für TischBxLxS 116 x 275 x 25mmund entsprechendem zubehörsowie einer Reihenwerkbank aus 3 Stk Werkbankplatte, massiv Robuche 2.000 x 700 x 45mm2 Stk Gestellteil für höhenverstellbare Werktische / Werkbänke mitFossbodengitter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.