Bau-, Planungs- und Lieferleistungen für Photovoltaik-Freiflächenanlage Freinberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Junkerstraße 7
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85399
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8924216847
Fax: +49 8924216861
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau-, Planungs- und Lieferleistungen für Photovoltaik-Freiflächenanlage Freinberg
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (im Folgenden auch: PV-Anlage) mit einer Nennleistung von ca. 15 MWp. Die Leistung beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung der PV-Anlage und die Errichtung des Netzanschlusses inklusive Trafostationen, Mittelspannungs- und Niederspannungsanlage.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1) Schlüsselfertige PV-Anlage
Gegenstand des Auftrags ist die vollständige Planung und die schlüsselfertige Errichtung (d. h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) sowie des Netzanschlusses einer PV-Anlage auf den Planungsgebiet nordöstlich der Gemeinde Marklkofen, nördlich der Ortschaft Freinberg.
Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch die erforderlichen (bau-) vorbereitenden Maßnahmen, die Installation der notwendigen Anlagen- und Bauteile, die Fundamenterrichtung, die Anlagendokumentation und den Anschluss an die Niederspannungsschaltanlage der Trafostationen inklusive des Einführens der Kabel. Die Lieferung von Stationen inkl. Trafos unter Einbindung der Stationen ins Mittelspannungsnetz der Bayernwerk AG ist ebenfalls Gegenstand der Leistungen.
Die Hauptleistung umfasst insbesondere folgende Komponenten und Bauteile:
• Unterkonstruktion
• Module
• Wechselrichter
• Kabel
• Blitz- und Diebstahlschutz
• Anlagenzertifikat
• Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
• Anlagenüberwachung/ Fernüberwachung
• Fernsteuerbarkeit/Redispatch 2.0 und Direktvermarktungsanschlüsse
• Anlagendokumentation
2) Netzanschluss
Die Leistungen umfassen die vollständige und schlüsselfertige Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Netzanschlusses an die Mittelspannungsebene im öffentlichen Stromnetz. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere:
• Die Niederspannungsverteilung(en) (z.B. Schaltanlage)
• Die Verkabelung von der Niederspannungsverteilung(en) zu den Transformator(en)
• Die Transformator(en) von Niederspannung auf Mittelspannung
• Die Verkabelung zwischen Transformator(en) und Mittelspannungsschaltanlage
• Die Mittelspannungsschaltanlage
• Die Verbindung von der Mittelspannungsschaltanlage zum öffentlichen Netzverknüpfungspunkt auf Mittelspannungsebene
Die Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme ist in der Weise zu erbringen, dass die Freiflächenphotovoltaikanlage fristgerecht in Betrieb genommen wer-den kann.
Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch die erforderlichen (bau-) vorbereitenden Maßnahmen, die Installation der notwendigen Anlagen- und Bauteile (z.B. Vorbereitung des Trafostationsplatzes, Lieferung und Aufstellen der Station, Lieferung und Einbau der Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen, Lieferung und Einbau der Transformatoren, Lieferung und Einbau der Verbindungskabel, Lieferung und Einbau des Potentialausgleichs mit Blitzschutz etc.).
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 5 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien zu den Referenzen bewertet und gewichtet werden; Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Es müssen drei Referenzprojekte vorliegen, die im Referenzzeitraum 2020 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen wurden. Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Matrix Auswahlkriterien - Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
dd) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Berufliche Qualifikation des Bewerbers als (Diplom-) Ingenieur (FH/TH/Univ.) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Techniker/Meister Elektrotechnik, Energietechnik oder gleichwertig muss vorliegen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigennachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweisseiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu 1.: Eigenerklärung, dass der gemittelte Mindestgesamtumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mehr als 10 Mio. € betragen hat.
Zu 2.: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Erfüllt der Bewerber diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1. Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
2. Vorlage von mindestens 3 wertbaren Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers (maximal 3 Referenzen fließen in die Wertung ein; zur Vergleichbarkeit siehe unten, Mindeststandards), die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
- Herstellkosten (max. 20 Punkte)
- Installierte Modulleistung (max. 20 Punkte)
- Bau und Inbetriebnahme von Trafostationen (max. 20 Punkte)
- Bau und Inbetriebnahme von Mittelspannungsschaltanlagen(max. 20 Punkte)
- Herstellung eines Anschlusses an das öffentliche Stromnetz auf der Spannungsebene 20 kV
- Leistungsdegradation der Module (max. 20 Punkte)
- Leistungsgarantie (max. 20 Punkte)
Der Referenznehmer muss die Leistungen selbst erbracht und im Referenzzeitraum 2020 bis Ende des Bewerbungszeitraums begonnen und abgeschlossen haben. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind der Matrix Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb, welche den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) 3. verwiesen. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9) verwiesen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu 1.: Eigenerklärung, dass die durchschnittliche jährliche Zahl der qualifizierten Mitarbeitenden im Durchschnitt je Jahr bei mehr als 5 liegt.
Zu 2.: Mindestanforderung für die grundsätzliche Wertbarkeit jeder Referenz: Referenz über vergleichbare Leistungen, die im Referenzzeitraum 2020 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen wurde. Der Bewerber muss mindestens drei insoweit wertbare Referenzprojekte vorlegen.
Erfüllt er diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, als Nachunternehmer erbringen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Die Leistungen sind in deutscher Sprache auszuüben. Im Übrigen sind die Bedingungen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) eingestellt. Die Anträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziffer 5.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
3.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
4.
Die in Ziffer II.2.7 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
5.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in
aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
6.
Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
7.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung genannten Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass dieses die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
8.
Nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Über das Nichtvorliegen eines solchen Bezugs zu Russland müssen alle Bieter in der Angebotsphase eine Eigenerklärung abgeben.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.