MPI für Mikrostrukturphysik, Erweiterung Institut: Labormöbel Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MIKR.A.000318.410.VOB.2442
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Stabsreferat Einkauf und Versicherungen-Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Mikrostrukturphysik, Erweiterung Institut: Labormöbel
Der Laborteil des Gebäudes umfasst 4 Etagen mit 54 auszubauenden Räumen welche Laserlabore, S2-Labore nach BioStoffV/GenTSV, Elektrolabor, Nasschemielabore und Mikroskopieräume beinhalten.
Zur Ausstattung gehören u.a.:
- 51 Normalabzüge 2 Flusssäureabzüge inkl. Sicherheitsunterschrankkombination und Abluftwäscher,
- ca. 200 m Wand- und Mittelenergiezelle mit Tischreihen (Steinzeug), 26 Laborspülen u. 11 Handwaschbecken,
- ca. 70 m Medienkanal; ca 22m Medienampel,
- 13 Deckenversorgungseinheiten,
- ca. 1200 Laborentnahmearmaturen,
- auch u.a. 37 F90 Sicherheitschränke, 3 G90 Sicherheitsschränke, 127 Vakuum-Kontroller für dezentrales Vakuum, 60 Laborregale, 80 Laborschränke, 3 Reinraumschränke für Geräte, 4 Reinraumschränke für Chemikalien.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 25.07.2024 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 112 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (Vertragliche Einzeltermine siehe Vergabeunterlagen)
MPI für Mikrostrukturphysik Halle (Saale)
Siehe II.1.4)
Besondere Ausführungsbedingungen durch erhöhte Gleichzeitigkeiten von Gewerken
auf der Baustelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für Mikrostrukturphysik, Erweiterung Institut: Labormöbel
Ort: Wangen
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).