Dienstleistungen im Energiebereich Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2023-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landratsamt-ansbach.de
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landratsamt-ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Energiebereich
Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Ansbach
Landkreis Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Erstellung eines digitalen Energienutzungsplanes für den Landkreis Ansbach
Mit dem Klimaschutzgesetz 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Das bayerische Klimapaket strebt eine Klimaneutralität bereits bis 2040 an.
Der Energienutzungsplan für den Landkreis Ansbach soll als Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstruktur in der Region dienen.
Die Ziele Energieeinsparung und Effizienzsteigerung sowie Ausbau der regenerativen Erzeugung sind maßgebliche Bestandteile des Zielpfades der Klimaneutralität. Der Energienutzungsplan soll einen Betrachtungszeitraum bis 2040 umfassen und im Rahmen einer Meilensteinplanung die Potenziale von Energieeinsparung und Erzeugung zusätzlich in den Jahren 2030 und 2035 abbilden. Die Entwicklung eines lokal greifbaren und realistisch umsetzbaren Maßnahmenkataloges soll in enger Abstimmung und Rückkopplung mit den Akteuren vor Ort umgesetzt werden. Dabei soll zugleich eine Prüfung möglicher Fördermittel bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Bei einzelnen Bausteinen ist anzugeben, inwieweit eine Akteursbeteiligung nötig und sinnvoll ist. Zusätzlich soll die Erstellung des Energienutzungsplans in enger Kooperation zwischen dem Dienstleister und dem Landratsamt Ansbach umgesetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- und Handelsregister
Eigenerklärung zu Bezug zu Russland (Formblatt L 127)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen:
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (Formblattt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung zu Referenzen
Der Bieter muss über eine der nachfolgend genannten Referenzen verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter die Projekte zwischen dem 01.07.2020 bis 30.06.2023 erbracht hat, Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.
- Erstellung von mindestens zwei interkommunalen Energienutzngsplänen im oben genannten Zeitraum
oder
- Erstellung eines Energienutzungsplanes auf Landkreisebene im oben genannten Zeitraum
Der Nachweis erfolgt mit dem Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen".
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, Auftragsnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs und des Auftragswertes) zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 17.10.2023
Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil derVergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Bei identischen Wertungssummen entscheidet das Los.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/