Rahmenvertrag Software Advanced Endpoint Protection 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Advanced Endpoint Protection 2024
1. Kurzdarstellung des Gegenstands der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug einer DSGVO-konformen Advanced Endpoint Protection Lösung, sowie deren zugehörigen Softwarelizenzen und Services gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Staatliche Universitäten
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Technische Universität München
- Technische Universität Nürnberg
- Universität Augsburg
- Universität Bayreuth
- Universität Passau
- Universität Regensburg
Staatliche Hochschulen
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
- Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
- Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
- Technische Hochschule Aschaffenburg
- Technische Hochschule Augsburg
- Technische Hochschule Deggendorf
- Technische Hochschule Ingolstadt
- Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Technische Hochschule Rosenheim
Staatliche Kunst- und Musikhochschulen
- Akademie der Bildenden Künste München
- Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Hochschule für Musik Würzburg
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages:
Universitätskliniken (Anstalten des Öffentlichen Rechts):
- Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Bundesministerium der Verteidigung
- Universität der Bundeswehr München
Kirchliche Universitäten, Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Evangelische Hochschule Nürnberg
- Hochschule für Philosophie München
- Katholische Stiftungshochschule München
Weitere akademische Einrichtungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
- Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug einer DSGVO-konformen Advanced Endpoint Protection Lösung, sowie deren zugehörigen Softwarelizenzen und Services gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Abrufe zu erfüllen, sobald der Höchstwert gemäß der Auftragsbekanntmachung Abschnitt II.2.14 (8.820.000 € netto) durch die Summe der Auftragswerte der Einzelabrufe erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Angaben Grunds-/Stammkapital
- Angaben Mitarbeiter
- Angaben Umsatz
- Angaben Ausbildungsplätze
- Angabe Subunternehmen
- Erklärung Steuern, Abgaben und Sozialbeiträge
- Erklärung strafrechtliche Ermittlungen
- Erkärung Insolvenz
- Erkärungen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Es muss mindestens eine gleichwertige Referenz genannt werden
- Nicht-Anwendung Technologien von L. Ron Hubbard
- Angaben zur Auftragsverarbeitung
- Nachweis Gewährung der Lizenzbedingungen
- Nachweis Unterauftragsverarbeitung zum Datenschutz
- Nachweis Gewährung Nutzungsrechte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Email:
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: