700-15 Kopierpapier
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 8214003300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-15 Kopierpapier
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Kopierpapier für alle Bereiche des Universitätsklinikums Augsburg
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das Univeritätsklinikum Augsburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Kopierpapier zu vergeben.
Der Gesamtauftrag wird nur an einen Auftragnehmer (AN) vergeben.
Der Bedarf wird über die gesamte Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber (AG) abgerufen. Die hier genannten Liefertermine und soweit Liefertermine konkret vereinbart werden sind verbindlich. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er die benötigten Artikel auf Lager vorhält oder sie fristgerecht beschaffen kann.
Die Lieferung erfolgt gemäß DPU (Incoterms 2020) an das Universtätsklinikum Augsburg. Bei der Anlieferung ist vom AN die Hausordnung des AG (Anlage 6) zwingend zu beachten.
Angabe zu Abnahmemengen und Lieferzyklus
2024 ca. 21,12 Mio. Blatt p. a / ca. 1,76 Mio. Blatt p. Monat.*
(Erstbelieferung ab 02.01.2024)
2025 ca. 21,12 Mio. Blatt p. a.* / ca. 1,76 Mio. Blatt p. Monat.*
2026 ca. 21,12 Mio. Blatt p. a.* / ca. 1,76 Mio. Blatt p. Monat.*
2027 ca. 21,12 Mio. Blatt p. a.* / ca. 1,76 Mio. Blatt p. Monat.*
* Die Belieferung erfolgt nach Abruf auf Euro-Palette (Maß:80 x 120 cm) oder auf einer normalen Palette (Maß:63 x 88 cm).
Die Abnahmemengen sind Schätzwerte. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Mindestabnahmemengen handelt und die Abnahmemengen auch gringer ausfallen können. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesichert.
Der jährliche Maximalverbrauch steht gemäß den Abrufen zur Verfügung.
Zwischen Bestelldatum und Lieferdatum muss die Lieferfrist von max. 5 Werktagen (Mo.-Fr.) eingehalten werden. Lieferengpässe dürfen nicht entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279186
Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, in Kopie oder ein entsprechender Firmenregisterauszug oder vergleichbar vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279186
Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2.500.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 500.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Angabe des Mindestjahresumsatzes i.H.v. durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279186
Nachweis zu DIN EN ISO 14001 (Umweltmamagement) oder vergleichbar und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagment) oder vergleichbar
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279186
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.