IBM Softwarewartungsverlängerung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nadia Eckardt
E-Mail:
Telefon: +49 91180258436
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
IBM Softwarewartungsverlängerung
Wartungsverlängerung für IBM-Produkte gem. Leistungsbeschreibung
Nürnberg
Wartungsverlängerung für IBM-Produkte gem. beiliegender Aufstellung
Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber im Verfahren besteht selbst dann
kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem
Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1
angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine
ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt,
welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte
Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine
vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
• Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Gewichtung: 50%
1. Wirtschaftsauskunft - 25 %
2 Angaben zum Umsatz - 15 %
3. Berufsgenossenschaftsmitglied - 5 %
4. Haftpflichtversicherungsnachweis - 5 %
• Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Gewichtung: 50%
1. Angabe zu IBM Partnerstatus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten bspw. Firmenstruktur etc.)
2. Eintragung in das Berufsregister
3. Erklärung nach § 123, 124 und 125 GWB
4. Angaben zu einer Bewerbergemeinschaft
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
6. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache
7. Bestätigung für Einsatz von deutschsprachigen Schlüsselpersonal
8. Anerkennung deutschen Rechts
9. Mindestlohn
10. Erklärung, dass kein Bezug zu Russland besteht
Bei diesen Kriterien handelt es sich um Muss-Kriterien. Wenn Sie hier keine Unterlagen/Erklärungen abgeben,
kann ihr Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Die Eigenerklärung zu o. g. Punkten finden Sie in den Auftragsunterlagen
1. Wirtschaftsauskunft - 25 %
2 Angaben zum Umsatz - 15 %
3. Berufsgenossenschaftsmitglied - 5 %
4. Haftpflichtversicherungsnachweis - 5 %
1. Angabe zu IBM Partnerstatus - 50 % (kein Partnerstatus - 0%; Silber - 10 %; Gold - 30%; Platin - 50%
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO), die Durchführung von Verhandlungen über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Postanschrift: Prommenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168
Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –
bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.