Rahmenvereinbarung Beschaffung Switch-Komponenten des Herstellers Juniper Networks Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-KOM-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boltzmannstraße 1
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89358318846
Fax: +49 89358319700
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beschaffung Switch-Komponenten des Herstellers Juniper Networks
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Switch-Komponenten des Herstellers Juniper Networks
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) und in Netz-Infrastrukturen bayerischer Universitäten und Hochschulen müssen die dort eingesetzten Netz-Komponenten ständig an geänderte Bedingungen angepasst, ausgetauscht oder neu installiert werden.
Marktuntersuchungen und Tests am Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) im Jahre 2023 bezüglich Layer2-Switches haben gezeigt, dass Komponenten von Juniper Networks (kurz Juniper) für diesen Zweck geeignet sind und zukünftig beschafft werden sollen.
Dazu soll eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung dieser Switch-Komponenten mit einem geeigneten Bieter abgeschlossen werden.
Nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit ist in beiderseitigem Einverständnis eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.