Herder-Gymnasium Forchheim - Generalsanierung und Erweiterungsbau OGTS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Streckerpatz 3
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Tanja Schmidt
E-Mail:
Telefon: +49 9191865300
Fax: +49 919186885300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-fo.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herder-Gymnasium Forchheim - Generalsanierung und Erweiterungsbau OGTS
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-9 für die Generalsanierung und des Erweiterungsbaus OGTS des Herder-Gymnasiums in Forchheim.
91301 Forchheim
Die Baumaßnahme beinhaltet:
- Sanierung von Bauteilen als notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach Ablauf der technischen Lebensdauer bzw. aufgrund von Schäden und Mängeln u.a. im Bereich von denkmalgeschützten Gebäudeteilen
- Notwendige Verbesserungsmaßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes im Gebäude
- Schaffung zusätzlicher Flächen gemäß dem Raumprogramm der Regierung
- Gliederung des Gebäudes für die Bereiche Sprache, Musik und Wirtschaft
- Kostenrahmen ca. 24 Mio. € brutto
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Warmensteinacher Straße 87
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Streckerplatz 3
Ort: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: