Unterhaltsreinigungsleistung Unterkunfts-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-23-17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigungsleistung Unterkunfts-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 22.11.2018 die Unterkunfts-Dependance Kobelweg 82a in 86156 Augsburg mit bis zu 200 Plätzen. Die Unterkunfts-Dependance dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden (im Folgenden Einrichtung).Die Unterbringung und Betreuung der Bewohner in der Einrichtung werden vom Grundsatz des menschenwürdigen und respektvollen Umgangs getragen. Dieser Grundsatz wird vom Auftragnehmer bei der Durchführung dieses Vertrags stets zugrunde gelegt und geachtet. Dem Einsatz von qualifiziertem und motiviertem Personal kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu. Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Unterhaltsreinigung in der Einrichtung.
Unterkunfts-Dependance Kobelweg 82a in 86156 Augsburg.
Siehe "II.1.4) Kurze Beschreibung"!
Der Vertrag beginnt am 01.02.2024 um 0.00 Uhr zu laufen und endet am 31.01.2025 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um je um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2027 um 24:00 Uhr.
Ja. Siehe Vergabeunterlagen (Vgl. Preisblatt: Bedarfspositionen Nr. 4.1: „(Bedarfsposition) Grundreinigung Bewohnerzimmer“ [Nähere Beschreibungen sind der Leistungsbeschreibung insb. Ziffer 2.3.6 zu entnehmen.] und Nr. 4.2: „(Bedarfsposition) Grundreinigung Bewohnerschlafplatz“ [Nähere Beschreibungen sind der Leistungsbeschreibung insb. Ziffer 2.3.7 zu entnehmen.].
Zu "II.2.5) Zuschlagskriterien": Die Bieter müssen bei dem Kriterium „Konzept: Auftragsbezogene Qualitätssicherung“ (insgesamt) mindestens 10 (von maximal 20) Punkten erreichen, um in die Angebotswertung einbezogen zu werden (Anderenfalls wird Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen!). Weitere Informationen sind in den Dokumenten "04_Formblatt Wertungsmethode_Einfache Richtwertmethode" und "04_Formblatt „Wertungskriterien“ Einfache Richtwertmethode" enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister:
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): "Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen." ODER "Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen."
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer.
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Eignungsnachweis gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Als Eignungsnachweis ist – als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei – ein Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER (bei Dienstleistungsaufträgen) ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) verpflichtet ist, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer.
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Im Formblatt L 124 EU, Ziffer III Seite 4 von 12 ist der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unterhaltsreinigung) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2021 und 2020) anzugeben.
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer und
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Eignungsnachweis gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Als Eignungsnachweis ist – als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei – eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters ODER entsprechend testierte Jahresabschlüsse ODER entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer sowie
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für [Deckungssummen: Je Schadensfall!]:
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- Personenschäden i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
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- Sachschäden i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
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- Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht, i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
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- Obhutsschäden und Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
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- das Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR und
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- Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr.
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spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n)."
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer und
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Weitere Vorgaben: Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
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Eignungsnachweis gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Als Eignungsnachweis ist – als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei – eine entsprechende schriftliche Zusicherung einer bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht, vorzulegen.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen,
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer sowie
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Mindestanforderung an das Eignungskriterium "Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags" (Siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"; Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Unterhaltsreinigung) i.H.v. (mindestens) im Durchschnitt 235.000 € in den, zusammengenommen, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021 und 2020). Der Mindestumsatz (Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) ergibt sich aus der Summe des Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsverleihenden Unternehmen. Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Soweit der Jahresumsatz für 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden. Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"!
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): "Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (- drei -) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n)."
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.Pro Referenz bitte eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beifügen! Pro Referenz ist anzugeben:
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- Referenz-Nr.,
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- Auftragnehmer des Referenzauftrags: Firma (Name) und Rechtsform (z. B. GmbH) ["Referenznehmer"]
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- Bezeichnung der Leistung („Titel“),
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- Auftragswert in Euro (netto),
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- Zeitraum der Leistungserbringung,
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- Angabe des Namens (Firma und Rechtsform) und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
["Referenzgeber"],
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- Beschreibung der ausgeführten Leistung(en): Die Beschreibung muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung
ermöglichen, ob Ihre Referenz(en) die Eignungsanforderungen erfüllt/erfüllen (Insbesondere die Mindestanforderung Nr. 3!).
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Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer. Beachten Sie § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
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Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens:
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer IV Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): "Wir sind/Ich bin mindestens zertifiziert nach der DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig".
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer. Beachten Sie § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
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Eignungsnachweis gem. Formblatt L 124 EU, Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Als Eignungsnachweis ist die Zertifizierung/der Nachweis der Gleichwertigkeit – in Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei – vorzulegen. Eine gleichwertige Zertifkzierung alternativ zur DIN ISO 9001:2015 ist zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen sowie
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer. Beachten Sie § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
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Der Bieter hat (im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen) mit den Angebotsunterlagen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
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Mindestanforderungen an das Eignungskriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen" (Siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"; Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zugrundeliegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfahigkeit im Wesentlichen ahnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Darüber hinaus gelten die folgenden (Mindest-)Anforderungen an die benannten Referenzen: „Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bietern vorzulegenden Referenzen zwingend erfüllen müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
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1. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
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2. Die Referenzen müssen im Referenzzeitraum (Nr. 1) eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
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3. Referenzen umfassen Unterhaltsreinigungsdienstleistungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung ODER einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ODER einem ANKER-Zentrum ODER einem Behördenankunftszentrum ODER in einer vergleichbaren Einrichtung (Kapazität mind. 150 untergebrachte Personen).
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Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens: Siehe "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"!
Siehe Vertragsunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigung:
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Der Auftraggeber räumt jedem Bieter, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, auf Verlangen bis einschließlich 16.10.2023 (Ausschlussfrist) die Möglichkeit einer jeweils 30- minütigen Besichtigung der Einrichtung ein. Ansprechpartnerin für einen Besichtigungstermin ist Frau Liane Fröhlich, Emailadresse: , Telefonnummer: 0821/327-3800. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend. Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden! Sämtliche Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Ortsbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über die Bieterkommunikation des Angebotsassistenten der eVergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
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Eigenerklärungen nach dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Seiten 2 und 3 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer sowie
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." (wenn zutreffend).
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Nachweise zu den §§ 123, 124 GWB nach dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Seiten 2 und 3 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Vorzulegen auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer sowie
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Gesetzliche Sozialversicherung (soweit zutreffend): Krankenkassen, Künstersozialkasse, Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft Bahn-See) als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist.
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In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale
Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter – im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft – , der im o. g. Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Für das Einholen der
Registerauskunft/Registerauskünfte ist die dementsprechende Abfragemaske im Angebotsassistenten der
e-Vergabe-Plattform vollstndig auszufullen.
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in Form einer eigenen Anlage (PDF-Datei).
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Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geaändert durch die Verordnung EU 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu pruüfen, ob zwingende Ausschlussgruünde vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "03.2_Eigenerklärung RUS". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklaärung, werden diese im Einzelfall aufgeklaärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An- gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe- unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).