Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Formularsätzen und Druckerzeugnissen Referenznummer der Bekanntmachung: LZBP-8014-1-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Reuter-Str. 119
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 928177895-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Formularsätzen und Druckerzeugnissen
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Formularsätzen für die Polizeipräsidien sowie deren nachgeordneten Dienststellen, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Polizeiverwaltungsamts und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Polizeipräsidien Oberbayern Nord, Oberbayern Süd, Unterfranken und Oberfranken und deren nachgeordneten Dienststellen abzuschließen.
Teilweise sind ca. 500 Abnahmestellen mit Formularsätzen sowie Druckerzeugnissen zu versorgen.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024, und endet automatisch zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Formularsätze für gesamt Bayern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei diesem Los handelt es sich um die Lieferung von Formularsätzen. Es sind alle Verbände der Bayerischen Polizei sowie deren Dienststellen zu beliefern:
• das Polizeipräsidium München,
• das Polizeipräsidium Oberbayern Süd,
• das Polizeipräsidium Oberbayern Nord,
• das Polizeipräsidium Schwaben Nord,
• das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West,
• das Polizeipräsidium Mittelfranken,
• das Polizeipräsidium Oberfranken,
• das Polizeipräsidium Unterfranken,
• das Polizeipräsidium Niederbayern,
• das Polizeipräsidium Oberpfalz,
• das Bayer. Landeskriminalamt,
• das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei,
• das Polizeiverwaltungsamt
• die jeweils nachgeordneten Dienststellen.
Insgesamt handelt es sich um ca. 500 Abnahmestellen bayernweit, die zu beliefern sind.
vgl. § 3 BVB
(1) Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024 und endet nach Ablauf von einem Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von drei Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von drei Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kün-digung bedarf.
(3) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages zu erfüllen.
(4) Der Vertrag kommt bereits mit Zuschlagserteilung zustande. Eine sich ggf. anschließende Unterzeichnung erfolgt lediglich klarstellend.
Druckerzeugnisse für Oberbayern Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei diesem Los handelt es sich um die Lieferung von Druckerzeugnissen für das Polizeipräsidium Oberbayern Nord sowie nachgeordnete Dienststellen. Insgesamt sind ca. 42 Dienststellen mit Druckerzeugnissen zu beliefern.
vgl. § 3 BVB
(1) Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024 und endet nach Ablauf von einem Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von drei Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von drei Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kün-digung bedarf.
(3) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages zu erfüllen.
(4) Der Vertrag kommt bereits mit Zuschlagserteilung zustande. Eine sich ggf. anschließende Unterzeichnung erfolgt lediglich klarstellend.
Druckerzeugnisse für Oberbayern Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei diesem Los handelt es sich um die Lieferung von Druckerzeugnissen für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd sowie nachgeordnete Dienststellen. Insgesamt sind ca. 58 Dienststellen mit Druckerzeugnissen zu beliefern.
vgl. § 3 BVB
(1) Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024 und endet nach Ablauf von einem Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von drei Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von drei Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kün-digung bedarf.
(3) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages zu erfüllen.
(4) Der Vertrag kommt bereits mit Zuschlagserteilung zustande. Eine sich ggf. anschließende Unterzeichnung erfolgt lediglich klarstellend.
Druckerzeugnisse f. Oberfranken/Unterfranken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei diesem Los handelt es sich um die Lieferung von Druckerzeugnissen für die und Unterfranken sowie nachgeordnete Dienststellen. Insgesamt sind ca. 72 Dienststellen mit Druckerzeugnissen zu beliefern.
vgl. § 3 BVB
(1) Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024 und endet nach Ablauf von einem Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von drei Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von drei Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kün-digung bedarf.
(3) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages zu erfüllen.
(4) Der Vertrag kommt bereits mit Zuschlagserteilung zustande. Eine sich ggf. anschließende Unterzeichnung erfolgt lediglich klarstellend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
2) Erklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr.
Siehe 2) - Haftpflichtdeckungshöhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr
1) Darstellung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Belieferung mit Formularsätzen oder vergleichbaren Druckerzeugnissen (Mindestanforderung).
2) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist, eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen.
Siehe 1) - es müssen mindestens 3 Referenzen angegeben werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter haben folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLog, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
2) Bieterfragen sind über die Bieterkommunikation des Vergabesystems zu stellen. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Angebote, die per Mail zugesendet werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht verschlossen und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
4) Produktmuster können vor Ort, beim Auftraggeber, Logistikzentrum der Bayerischen Polizei, Ernst-Reuter-Straße 119, 95030 Hof, in Augenschein genommen werden. Eine vorherige Inaugenscheinnahme wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Um einen Termin für eine Inaugenscheinnahme der Produktmuster zu vereinbaren, haben die Bieter eine entsprechende Terminanfrage über die Bieterkommunikation des Vergabesystems an den Auftraggeber zu richten.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.