Stadt Freyung – Umbau Anwesen Schulgasse 18 – Tragwerksplanung – LPH 1-6, 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 417 SG18 Frey_TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8631166630
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Freyung – Umbau Anwesen Schulgasse 18 – Tragwerksplanung – LPH 1-6, 8
Stadt Freyung – Umbau Anwesen Schulgasse 18 – Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Bewerbung für die Landesausstellung beabsichtigt die Stadt Freyung die Umgestaltung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes der Schulgasse 18. Das Gebäude ist zentral im Stadtzentrum gelegen und soll als Ausstellungsgebäude genutzt werden. Das Gebäude ist dann später Bestandteil des Gesamtkomplexes für die Landesausstellung und funktional mit zu integrieren.Folgende Planungstermine sind einzuhalten:- Abschluss LPH 2: 28.07.2023- Abschluss LPH 3: 17.08.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grafenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94481
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.