Erweiterung VS Reuth - LV26 Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 275.23-6.63.10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkenfelderstraße 4
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9191714289
Fax: +49 9191714285
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung VS Reuth - LV26 Elektroinstallation
LV26 Elektroinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Elektroinstallation:- Elektroinstallation, einschließlich Unterverteilungen,- Verlegesysteme, Kabel, - Installationsgeräte, - Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. - Erweiterung vorhandener Jalousiesteuerung- Stromversorgung erfolgt aus Hauptverteilung im Elektro – Hausanschlussraum im Bestand- Verlegung sämtlicher Kabel und Leitungen für die Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung- Blitzschutzanlage- Erweiterung vorhandene ELA-Anlage und vorhandene BMA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.