Heizungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfefing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8985821069
Fax: +49 89-85829969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsarbeiten
- 2 St. Wärmetauscher 200 u. 400 kW
- div. Verteiler/Sammler, Umwälzpumpen, Armaturen u. Einbauten
- ca. 590 m Stahlrohr nahtlos schwarz DN 15 - 80
- ca. 110 m Rohre aus Edelstahl DN 12 - 25
- diverse Brandschutzmaßnahmen an Rohrleitungen
Gräfelfing
- 2 St. Wärmetauscher 200 u. 400 kW
- div. Verteiler/Sammler, Umwälzpumpen, Armaturen u. Einbauten
- ca. 590 m Stahlrohr nahtlos schwarz DN 15 - 80
- ca. 110 m Rohre aus Edelstahl DN 12 - 25
- diverse Brandschutzmaßnahmen an Rohrleitungen
- mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen
- Nebenangebote sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
- Nebenangebote sind nur als Pauschalpreisangebot zugelassen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Eck.6
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 s. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Gemeinde Gräfelfing dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.