Überwachung industriell/gewerblicher Abwasserbehandlungsanlagen in den WWA Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Kronach, München, Nürnberg, Rosenheim, Traunstein und Weiden Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000494
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Maetzig, Doreen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachung industriell/gewerblicher Abwasserbehandlungsanlagen in den WWA Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Kronach, München, Nürnberg, Rosenheim, Traunstein und Weiden
Die technische Überwachung von industriell/gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Kontrolle der Jahresberichte sowie die Begehung der Anlage und Probenahme vor Ort. An PSW soll die Überwachung der industriell/gewerblicher Abwasserbehandlungsanlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Kronach, München, Nürnberg, Rosenheim, Traunstein und Weiden vergeben werden.
IN 260 WWA Ansbach für kfS. Ansbach und Lkr. Ansbach
IN 260 WWA Ansbach für kfS. Ansbach und Lkr. Ansbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 261 WWA Ansbach für Lkr. Neustadt a. d. Aisch
IN 261 WWA Ansbach für Lkr. Neustadt a. d. Aisch
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 262 WWA Ansbach für Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
IN 262 WWA Ansbach für Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 300 WWA Hof für kfS. Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel
IN 300 WWA Hof für kfS. Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 301 WWA Hof für kfS. Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach
IN 301 WWA Hof für kfS. Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 320 WWA Kronach für kfS. Bamberg, Lkr. Bamberg
DE241 und DE245
IN 320 WWA Kronach für kfS. Bamberg, Lkr. Bamberg
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 321 WWA Kronach für kfS. Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
IN 321 WWA Kronach für kfS. Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 322 WWA Kronach für Lkr. Forchheim
IN 322 WWA Kronach für Lkr. Forchheim
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 323 WWA Kronach für Lkr. Kronach
IN 323 WWA Kronach für Lkr. Kronach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 280 WWA Bad Kissingen für kfS. Schweinfurt, Lkr. Schweinfurt
DE262 und DE26B
IN 280 WWA Bad Kissingen für kfS. Schweinfurt, Lkr. Schweinfurt
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 281 WWA Bad Kissingen für Lkr. Rhön-Grabfeld
IN 281 WWA Bad Kissingen für Lkr. Rhön-Grabfeld
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 282 WWA Bad Kissingen für Lkr. Haßberge
Lkr. Haßberge
IN 282 WWA Bad Kissingen für Lkr. Haßberge
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 283 WWA Bad Kissingen für Lkr. Bad Kissingen
Lkr. Bad Kissingen
IN 283 WWA Bad Kissingen für Lkr. Bad Kissingen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 340 WWA München für kfS. München und Lkr. München, Nord
kfS. München und Lkr. München, Nord
IN 340 WWA München für kfS. München und Lkr. München, Nord
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN IN 341 WWA München für Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeld-Bruck, Lkr. Erding, Lkr. Freising
Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeld-Bruck, Lkr. Erding, Lkr. Freising
IN IN 341 WWA München für Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeld-Bruck, Lkr. Erding, Lkr. Freising
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 360 WWA Nürnberg für den gesamten WWA-Bezirk
IN 360 WWA Nürnberg für den gesamten WWA-Bezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 380 WWA Rosenheim für kfS. Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Miesbach
kfS. Rosenheim, DE21K Lkr. Rosenheim, DE21F Lkr. Miesbach
IN 380 WWA Rosenheim für kfS. Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Miesbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 381 WWA Rosenheim für Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Ebersberg
Lkr. Mühldorf am Inn, DE2018 Lkr. Ebersberg
IN 381 WWA Rosenheim für Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Ebersberg
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 400 WWA Traunstein für den gesamten WWA-Bezirk
IN 400 WWA Traunstein für den gesamten WWA-Bezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 420 WWA Weiden für kfS. Weiden, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Weiden für kfS. Weiden, DE237 Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
IN 420 WWA Weiden für kfS. Weiden, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 421 WWA Weiden für kfS. Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach
WWA Weiden für kfS. Amberg, DED234 Lkr. Amberg-Sulzbach
IN 421 WWA Weiden für kfS. Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 422 WWA Weiden für Lkr. Schwandorf
IN 422 WWA Weiden für Lkr. Schwandorf
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
IN 423 WWA Weiden für Lkr. Tirschenreuth
IN 423 WWA Weiden für Lkr. Tirschenreuth
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite Schwankungsbreite (± 15 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit der unter „Produkte und Leistungen“ angegebenen Anzahl von Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben. Dieser muss in der eVergabe Plattform unter Produkte/Leistungen übernommen werden und fließt dort mit der angegebenen Menge in den Angebotspreis ein.
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Folgende Eignungskriterien gelten für alle Lose:
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben und gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht beigelegt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Zulassung für den Bereich Probenahme und allgemeine Kenngrößen nach LaborV. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht
beigelegt werden.
- Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 technischeGewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß
Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW; Art. 65 BayWG.
- Ausführungsanforderung - Wahrung der Neutralität
Bei der auszuführenden Leistung besteht die Gefahr, dass ein Interessenkonflikt entsteht, wenn der
Auftragnehmer zusätzlich für die zu begutachtende Anlage in anderer Verbindung steht. Wird ein
Interessenkonflikt festgestellt, kann der Bieter die hier ausgeschriebene Leistung nicht erbringen.
Zur Überprüfung, ob die Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist muss eine Neutralitätserklärung
abgegeben werden.
(Wenn Sie ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, ist die Erklärung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft auszufüllen und zum Angebot hochzuladen.)
Das Formblatt „Neutralitätserklärung“ finden Sie in der Rubrik "Anlagen" im Angebotsassistenten der eVergabe
Plattform.
Sofern Sie in der Neutralitätserklärung die Punkte IV. und/oder V. angekreuzt haben, so müssen Sie die
entsprechenden Auflistungen fertigen und dem Angebot beifügen. Dies gilt entsprechend für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft einzeln. Bezeichnen Sie die Auflistungen bitte mit dem jeweiligen Namen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten
Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort
möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich
elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.