Transport von Cook & Chill-Verpflegung für die Bayer. Bereitschaftspolizei
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77 / 79
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 95193310
Fax: +49 9519331539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Cook & Chill-Verpflegung für die Bayer. Bereitschaftspolizei
Transport von Verpflegung von Sulzbach-Rosenberg nach Nabburg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei, beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren den Transport von Cook & Chill-Verpflegung von der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung Sulzbach-Rosenberg nach Nabburg zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Cook & Chill-Verpflegung
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.