Projektkommunikation im Raum Regensburg - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: AP010700020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 8954552-3644
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektkommunikation im Raum Regensburg - Rahmenvereinbarung
Projektkommunikation im Raum Regensburg - Rahmenvereinbarung:
Die Leistung umfasst neben der Erstellung eines Kommunikationskonzepts, die Umsetzung der im Rahmen des Kommunikationskonzepts erarbeiteten, strategischen
Kommunikationsmaßahmen sowie die beschriebene Form der Öffentlichkeitsarbeit in der Planungs- und Bauphase.
Hauptort der Ausführung: Raum Regensburg
und teils:
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München
Deutschland
Projektkommunikation im Raum Regensburg - Rahmenvereinbarung:
Die Leistung umfasst neben der Erstellung eines Kommunikationskonzepts, die Umsetzung der im Rahmen des Kommunikationskonzepts erarbeiteten, strategischen Kommunikationsmaßahmen sowie die beschriebene Form der
Öffentlichkeitsarbeit in der Planungs- und Bauphase. Dabei sind die Kommunikationsmaßnahmen konzeptionell bis zum Ende der Projekte zu durchdenken, mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen und eigenverantwortlichumzusetzen.
Die strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel, öffentlichkeitswirksam, fortlaufend und transparent über den aktuellen Stand der Projekte zu informieren und dadurch die Akzeptanz der Projekte in der
Öffentlichkeit zu stärken und die Projekte konfliktarm voranzubringen.
Im Wesentlichen lassen sich daraus über den Leistungszeitraum die folgenden Leistungspakete ableiten:
Leistungspaket 1: Allgemeine Aufgaben
Das Leistungspaket 1 "Allgemeine Aufgaben" verfolgt im Wesentlichen das Ziel der Konzeptionierung und fortlaufenden Beratung des AG im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und besteht aus den nachfolgenden
Leistungsbausteinen:
1. Beratung und Konzeption
2. Begleitendes Kommunikationsmanagement
Leistungspaket 2: Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmodule
Das Leistungspaket 2 "Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmodule" verfolgt im Wesentlichen das Ziel der Organisation und Durchführung der im Rahmen der Konzeptionierung und Beratung erarbeiteten Kommunikationsmodule und besteht aus den nachfolgenden Leistungsbausteinen:
1. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmodule in der Planungsphase
2. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmodule in der Bauphase
Der AN unterstützt den AG als zusätzliches Projektteammitglied und trägt als "Generalkümmerer" für den übertragenen Aufgabenbereich "Projektkommunikation Raum Regensburg" zum Projekterfolg bei. Als integraler Teil des Projektteams des AG übernimmt der AN gegenüber den externen Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit die Rolle der zentralen Informations- und Beschwerdestelle ein.
Maßgebliche Anforderung an die zu erbringenden Leistungen ist eine eigenverantwortliche und proaktive Aufgabenbearbeitung. Der AN informiert sich zu diesem Zweck eigenständig und fortlaufend über aktuelle Themen,
Ereignisse und Fortschritte. Eine schnelle Reaktionszeit und, sofern notwendig, kurzfristige Anwesenheit vor Ort auf der Baustelle wird vorausgesetzt.
Der AN identifiziert und erkennt mögliche und sich abzeichnende Ereignisse, Widerstände und Konflikte und leitet, sofern geboten, frühzeitig Maßnahmen im Sinne einer störungsfreien und erfolgreichen Projektabwicklung ein. Zu
diesem Zweck tritt der AN proaktiv mit den direkt oder indirekt involvierten oder betroffenen Interessengruppen in Kontakt, identifiziert Interessen und Belange und pflegt den Dialog mit den externen Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit.
Der AN begegnet den Projektbeteiligten stets auf Augenhöhe und übersetzt das vorhandene Projektwissen sowie die Bau- und Ingenieurssprache in eine allgemein verständliche Form. Ziel der projektbezogenen Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit ist eine transparente und phasengerechte Information der Projektbeteiligten sowie die Vermittlung der Mehrwerte der Bauvorhaben an die Öffentlichkeit.
Die Leistungsbeschreibung ist unter der unter I.3) Kommunikation genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich
- nach 2 Jahren, mit Beginn am 02.01.2024 -
zweimal um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass sich die Laufzeit bereits automatisch verlängert hat, bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit widerspricht.
Somit ergibt sich eine mögliche Gesamtlaufzeit vom 02.01.2024 bis 30.12.2027.
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der durchschnittliche ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (projektbezogene Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung: 5 %)
- Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 300 T EUR, sonstige Schäden mind. 300 T EUR)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung: 95 %)
- 2 Referenzen des Unternehmens im Bereich projektbezogene Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Wichtung jew.: 47,5%)
Die Kriterien einschließlich der Unterkriterien können der "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)" sowie der "Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb zu 7. Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge" entnommen werden. Die
genannten Unterlagen sind zusammen mit den Formblättern unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehr Bewerber als die oben genannte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: AP010700020
Der Vertrag wird von der
Die Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Südbayern, Seidlstr. 7-11,
80335 München
vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 600 T EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 300 T EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 300 T EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 600 T EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 300 T EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 300 T EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt
Die detaillierte Punktvergabe auf die Unterkriterien kann der "Anlage zu 7.1 und 7.2 Die Autobahn HVA F-StB
Aufforderung Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der
Teilnahmeanträge" entnommen werden.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2018 bis 2023) erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die
geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Gesamtvergütung netto in EUR)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Über die Angaben im Bewerberbogen (Nr. 4.3.1.1 und 4.3.1.2) hinaus sind pro Referenzprojekt max. 3 DIN A4 Seiten (z. B. mit Referenzbescheinigungen, Erläuterungen/Zeichnungen) zu den Referenzen zulässig u. werden in
der Wertung berücksichtigt.
Anzugeben sind zwei Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich projektbezogene Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Referenz kann aus max. 2 Referenzprojekten (4.3.1.1.1 u. 4.3.1.1.2 bzw. 4.3.1.2.1 u. 4.3.1.2.2 des Bewerberbogens) bestehen. Werden pro Referenz des Unternehmens mehr als 2 Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Bewertungskriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können und das Referenzprojekt die jew. geforderten Mindeststandards erfüllt.
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen folgende 3 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist.
3. Selbst erbrachte Leistung der Erstellung und Umsetzung eines projektbezogenen
Kommunikationsmanagements und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und/oder des Baus mind. einer (öffentlichen) Infrastrukturmaßnahme mit überregionaler Bedeutung mit dem Ziel, die Akzeptanz in der
Öffentlichkeit zu stärken und das Projekt konfliktarm voranzubringen.
Die Bewertung/Bepunktung erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:
- Selbst erbrachte Leistung der Erstellung eines übergeordneten und strategischen Kommunikationskonzeptes (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung der Teilnahme an Planungs- und Baustellenterminen vor Ort mit Stakeholdern und weiteren Projektbeteiligten (0,75 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung der Teilnahme an Terminen mit Kommunen, (Land-)Kreisen oder Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung der Teilnahme an Bürgersprechstunden, Informationsmärkten, Erörterungsterminen oder Journalistenworkshops (0,75 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung des Stakeholdermanagements (Identifizierung, Analyse und Beteiligung von relevanten Stakeholdern) (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung zur Unterstützung der Pressearbeit oder zur Tätigkeit als Pressesprecher (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung im Rahmen eines Neu-, Aus- oder Umbaus einer Bundesautobahn oder vergleichbar (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung in den Bereichen Webdesign mit der Erstellung und Pflege einer Website für projektbegleitende Beiträge und Social Media Management (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung im Bereich Film zur Konzeption und/oder redaktionellen Begleitung eines Erklärund/oder Dokumentationsfilms mit einer Filmlänge > 2 Min. (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung des projektbezogenen Kommunikationsmanagements im Rahmen einer Infrastrukturmaßnahme mit Gesamtbaukosten ≥ 20 Mio. EUR netto (0,50 Pkt.)
- Leistungserbringung über einen Zeitraum von mind. 2 Jahren (0,50 Pkt.)
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen folgende 3 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist.
3. Selbst erbrachte Leistung der Erstellung und Umsetzung eines projektbezogenen
Kommunikationsmanagements und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und/oder des Baus mind. einer (öffentlichen) Infrastrukturmaßnahme mit überregionaler Bedeutung mit dem Ziel, die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu stärken und das Projekt konfliktarm voranzubringen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formular Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung), Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) siehe auch zusätzliche allgemeine Hinweise im Formblatt "Hinweise auf eine neue Plattform".
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de