Dienstleistungen des Bestattungswesens sowie Gebäudereinigungsleistungen Stadt Schrobenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 23/05/037
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lenbachplatz 18
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8252900
Fax: +49 8252902169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen des Bestattungswesens sowie Gebäudereinigungsleistungen Stadt Schrobenhausen
Erbringung von Dienstleistungen des Bestattungswesens sowie Gebäudereinigungsleistungen für die Stadt Schrobenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Dienstleistungen des Bestattungswesen gem. Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis/Kalkulationsdatei: Los 2: Gebäudereinigung Friedhofshalle gem. Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis/Kalkulationsdatei: Der Auftrag für beide Lose wird an einen Dienstleister zusammen vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.