Computertomograph für die Batteriefoschung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023ZV000012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): De Zanet, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Computertomograph für die Batteriefoschung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines Desktop-Computertomoprahen, der für die Anwendung im Bereich der Batterieforschung mit dem Schwerpunkt Li-Ionen Batterien geeignet sein soll.
Benötigt wird ein Desktop-Computertomograph (CT), der für die Anwendung im Bereich der Batterieforschung mit dem Schwerpunkt Li-Ionen Batterien geeignet sein soll. Das Gerät soll für eine zerstörungsfreie Prüfung der Elektrodenanordnung (Anzahl und Wicklung der Elektroden) und Fehlerkennung (Risse, Knicke oder Gaseinschlüsse und Änderung der Dicke der Elektrodenlagen) in der Batteriezelle sowie für die Bestimmung von Abmessungen der Batteriezelle und der darin enthaltenen Komponenten geeignet sein. Für das CT-System wird außerdem Software zur CT-Steuerung, 3D Rekonstruktion und Auswertung der erzeugten CT-Volumendaten (Voxeldaten) benötigt. Darüber hinaus soll auch eine Datenanalysis sowie eine Geräteansteuerung mittels Software von Drittanbietern (z.B. Matlab, Python) möglich sein. Die detaillierten technischen Anforderungen sind nachfolgend aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Computertomograph für die Batteriefoschung
Postanschrift: Werner-Wenzel-Straße 1
Ort: Wiesthal
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97859
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837