DL-Unterstützung für Projekt IT-Strategie, Architektur & Standardisierung (EAM) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Helmersen, Alexander
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
DL-Unterstützung für Projekt IT-Strategie, Architektur & Standardisierung (EAM)
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern.
Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK).
Im Zuständigkeitsbereich des BayLfSt wird aktuell Enterprise Architecture Management (EAM) eingeführt und etabliert. Dieses richtet sich am Framework "LEADing Practice" aus.
Zur Unterstützung wird eine Rahmenvereinbarung über Consultingleistungen ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss auf Grund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit in der Lage sein, Beratinnen oder Berater zur Verfügung zu stellen, welche dem in den Vergabeunterlagen dargestellte Anforderungsprofil entsprechen und gut geeignet sind, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.
Vertragsdauer 24 Monate mit optionaler Verlängerung um 2x 12 Monate.
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern.
Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK).
Im Zuständigkeitsbereich des BayLfSt wird aktuell Enterprise Architecture Management (EAM) eingeführt und etabliert. Dieses richtet sich am Framework "LEADing Practice" aus.
Zur Unterstützung wird eine Rahmenvereinbarung über Consultingleistungen ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss auf Grund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit in der Lage sein, Beratinnen oder Berater zur Verfügung zu stellen, welche dem in den Vergabeunterlagen dargestellte Anforderungsprofil entsprechen und gut geeignet sind, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.
Vertragsdauer 24 Monate mit optionaler Verlängerung um 2x 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DL-Unterstützung für Projekt IT-Strategie, Architektur & Standardisierung (EAM)
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.