Generalsanierung der Fachoberschule (FOS) - II. Bauabschnitt, Gerüstbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 1
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 65 - Technisches Gebäudemanagement, Karolinenstr. 17, 95028 Hof
E-Mail:
Telefon: +49 9281815-1417
Fax: +49 928181587-1417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Fachoberschule (FOS) - II. Bauabschnitt, Gerüstbauarbeiten
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1855/56 (Bauteil B) und 1878 (Bauteil A) errichtete Schulgebäude. Das Eingangsportal des Schulhauses steht unter Denkmalschutz.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt. Im ersten Bauabschnitt (I. BA) wurde der Bauteil A saniert. Im zweiten Bauabschnitt (II. BA) wird der Bauteil B saniert.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3.200 m²
Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 14.500 m³
Höhe über Gelände ca. 17,50 m
Schloßplatz 6, 95028 Hof
Bei den Gerüstbauarbeiten ist der Gebäudeteil für Bauteil B von außen komplett einzurüsten. Die Rüstung ist so zu stellen, dass die Arbeiten an der Fassade und am Dach ungehindert ausgeführt werden können.
ca. 1.475 qm Stahlrohrarbeitsgerüst
ca. 95 lfdm Dachdeckerfangschutz
ca. 95 lfdm Konsolauskragung (30 cm)
ca. 145 lfdm i67226.89nnenliegender Seitenschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Fachoberschule (FOS) - II. Bauabschnitt, Gerüstbauarbeiten
Postanschrift: Hofoldinger Str. 19
Ort: Brunnthal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837