Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten in den Erholungsgebieten des Landkreises München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten in den Erholungsgebieten des Landkreises München
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See.
Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.
Es können Angebote für Los 1 bis Los 4 abgegeben werden.
Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Feringasee
85774 Unterföhring
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Feringasee.
Das Mähgut bleibt am Feringasee zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Teilweise ist das Gras am Feringasee aufgrund des starken Wachstums und des gehäuft anfallenden Gänsekotes nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Feringasee beträgt ca. 155.500 m².
Der Landkreis München kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2027).
Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Heimstettener See
85609 Aschheim
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Bolzplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Heimstettener See.
Das Mähgut bleibt am Heimstettener See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Die Fläche der Liegewiesen am Heimstettener See beträgt ca. 43.100 m².
Der Landkreis München kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2027).
Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Unterschleißheimer See
85716 Unterschleißheim
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See.
Das Mähgut bleibt am Unterschleißheimer See zumeist liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Teilweise ist das Gras am Unterschleißheimer See aufgrund des starken Wachstums nach Vorgabe aufzunehmen und außerhalb des Erholungsgebietes zu entsorgen. Die Fläche der Liegewiesen am Unterschleißheimer See beträgt ca. 50.100 m².
Der Landkreis München kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2027).
Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten Unterföhringer See
85774 Unterföhring
Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten auf Liegewiesen, Parkplätzen, Entwässerungsgräben und Straßenrändern sowie Einebnen von Maulwurfshügeln im Erholungsgebiet Unterföhringer See.
Das Mähgut bleibt am Unterföhringer See in der Regel liegen. Es darf weder eine Klumpenbildung noch ein reihenähnlicher Auswurf entstehen. Kleinere Flächen machen den Einsatz von Kleinmähern und/oder einem Freischneider erforderlich.
Die Fläche der Liegewiesen am Unterföhringer See beträgt ca. 34.000 m².
Der Landkreis München kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275494
Für Los 1 bis Los 4:
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB
-Erklärung Bezug Russland (Formblatt L127)
-Gewerbeanmeldung
-Berufs-/Handelsregisterauszug
-Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise"
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275494
Für Los 1 bis Los 4:
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 3.000.000,00 €
x Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 €
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275494
Für Los 1 bis Los 4:
-Angaben drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners)
-Angaben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge (beabsichtigt) vergeben werden
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275494
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund eines benötigten Gremiumsbeschluss wird die Zuschlags- und Bindefrist auf den 29.12.2023 festgesetzt.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer