Rahmenvereinbarung über die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasserproben auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und PSM-Metaboliten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000515
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beck, Markus
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasserproben auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und PSM-Metaboliten
Gemäß Handbuch technische Gewässeraufsicht sind jedes Jahr eine definierte Anzahl von Messstellen Grund- bzw. Oberflächenwasser auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und Metaboliten zu untersuchen. Die Untersuchungen dienen sowohl der Erfüllung gesetzlicher Monitoringerfordernisse als auch der langfristigen Umweltbeobachtung. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt, Los 1: "Gruppe PSM-A“ und Los 2: "Gruppe PSM-B“.
Los 1„Gruppe PSM-A“
Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM) und PSM-Metaboliten gemäß der Parameterlisten für die „Gruppe PSM-A“ in Wasserproben (Grundwasser, Fließgewässer und Seen).
Dem AG steht die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr zu.
Dem AG steht die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr zu.
Los 2"Gruppe PSM-B"
Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (PSM) und PSM-Metaboliten gemäß der Parameterlisten für die „Gruppe PSM-B“ in Wasserproben (Grundwasser, Fließgewässer und Seen).
Dem AG steht die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr zu.
Dem AG steht die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Gültige Akkreditierung für die verwendeten Analysenverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.