MUR Krankenhausinformationssystem (KIS) Referenznummer der Bekanntmachung: 45-22 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Küntscher-Str. 8
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alexander Ruppelt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
MUR Krankenhausinformationssystem (KIS)
Austausch des bestehenden Krankenhausinformationssystems (ff. KIS) konform zum Krankenhauszukunftsgesetz und konform zur Telematik-Infrastruktur
BG Klinikum Murnuau gGmbH Prof.-Küntscher-Str. 8 82418 Murnau
Austausch des bestehenden Krankenhausinformationssystems (ff. KIS) konform zum Krankenhauszukunftsgesetz und konform zur Telematik-Infrastruktur
Blanko-Formulardruck KV-Formulare Lizenzen, Blanko-Formulardruck KV-Formulare Dienstleistungen, Blanko-Formulardruck KV-Formulare Pflege / Wartung, Zuweiserportal (Reiter 8) Lizenzen, Zuweiserportal (Reiter 8) Dienstleistungen, Zuweiserportal (Reiter 8) Pflege / Wartung
siehe Dokument 2.08 "BG Klinikum Murnau KIS_Anforderungskatalog KHZG", Reiter "3 Preisübersicht"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MUR Krankenhausinformationssystem (KIS)
Postanschrift: Maria-Trost 21
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9131989305-0
Internet-Adresse: http://www.cgm.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH62KK
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).