Neubau des Wasserwerks Emmering - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 41 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Amperstraße 11a
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emmering.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1eea45
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Wasserwerks Emmering - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 41 ff. HOAI
Die Gemeinde Emmering beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerks zur Gewinnung, Aufbereitung und
Förderung von Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke, Lph. 1-9 gem. §§ 41 ff. HOAI.
Emmering
Die Gemeinde Emmering beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerks zur Gewinnung, Aufbereitung und
Förderung von Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung. Auf Basis einer 2022 durchgeführten Studie
wurde entschlossen, mit einem Neubau das jetzige Wasserwerk zu ersetzen. Der Neubau soll im direkten
Umfeld des bestehenden Hochbehälters Emmering errichtet werden. Im Rahmen der Studie wurden die
folgenden Baukosten nach DIN 276 grob ermittelt:
Kostengruppe 300: 2.530.000 € brutto
Kostengruppe 470: 1.880.000 € brutto
Kostengruppe 440+480: 324.000 € brutto
Die Leistungen sollen ab Dezember 2023 erbracht werden.
Die Baufertigstellung soll spätestens März 2028 erfolgen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke, Lph. 1-9 gem. §§ 41 ff. HOAI.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein
Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 gemäß § 41 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 41 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 41 HOAI,
— Mitwirken beim Fördermittelantrag, soweit dies über die Grundleistungen hinaus geht, inklusive erforderlicher Abstimmungstermine,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— Mitwirken beim Verwendungsnachweis
— ggf. weitere besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau des Wasserwerks Emmering - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 41 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten
Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über
die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu
informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls
auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung
genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen
Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des
Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen
(eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu
bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu
vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).