Karolinen-Gymnasium, Erweiterung, Generalsanierung. C351 Erdverlegte Leitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0381
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 8031365-1278
Fax: +49 80313658891277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Karolinen-Gymnasium, Erweiterung, Generalsanierung. C351 Erdverlegte Leitungen
C351 Erdverlegte Leitungen ATV DIN 18306 und 18307
83022 Rosenheim
C351 Erdverlegte Leitungen ATV DIN 18306 und 18307
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
C 351 Erdverlegte Leitungen - ATV DIN 18306 und 18307
Postanschrift: Falkensteinstr. 8
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
83022 Rosenheim
C 351, Erdverlegte Leitungen ATV DIN 18306 und 18307, NA03
Postanschrift: Falkensteinstr. 8
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Flächenabtrag und Kiesfenster - Beim Bodenaushub zur Montage der ersten Rigole hat sich gezeigt, dass entgegen des Bodengutachtens mit dem Aushub nicht direkt die sickerfähige Kiesschicht erricht wurde. Für eine vollflächige Verbinung müsste der gesamte Aushub mindestens 80cm tiefer erstellt werden. Als Lösung wurde die Rigole in eine ableitende Rieselpackung gehüllt und nur in der Mitte mit einem 5 Meter breiten Streifen über die gesamte Länge zur sickerfähigen Kiesschicht durchgestoßen.
Des weiteren mussten ein zusätzlich angefallener Flächenabtrag und Materialaustausch des Aushubs vorgenommen werden. Es hat sich herausgestellt, dass die wasserführende Ebene tiefer liegt als in den punktuellen Bohrungen festgestellt.
Die oben geschilderten notwendigen Maßnahmen ergaben sich erst vor Ort beim tatsächlichen Aushub der Bodenschicht, da vorhergehende Bodengutachten und Bohrungen für die Planung andere Ergebnisse brachten. Daraus resultiert die Erforderlichkeit und Unvorhersehbarkeit.