Neubau Sophie-Scholl-Schule und HPT in Neuburg/Donau – TGA-Planung ELT+FT (ALG 4-6) – LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 407 ANS_ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenstraße 10
Ort: Stadtbergen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86391
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8631166630
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sophie-Scholl-Schule und HPT in Neuburg/Donau – TGA-Planung ELT+FT (ALG 4-6) – LPH 1-9
Neubau Förderzentrum der AWO, Sophie-Scholl-Schule und HPT in Neuburg an der Donau – Leistungen der TGA-Planung ELT+FT (ALG 4-6) gem. § 55 HOAI – Leistungsphasen 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AWO Bezirksverband Schwaben e.V. plant den Neubau der Sophie-Scholl-Schule und benötigt hierzu Planungsleistungen nach § 55 HOAI - TGA-Planung ELT+FT (ALG 4-6).
Der AWO Bezirksverband Schwaben e.V. ist Träger der Sophie-Scholl-Schule an der Joseph-Haydn-Straße 14, 86633 Neuburg an der Donau. Die Sophie-Scholl-Schule ist ein staatlich anerkanntes privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Derzeit besuchen 144 Schüler:innen und 26 SVE-Kinder die Schule.
Die Schule kann am Standort nicht erweitert werden, deshalb plant die AWO einen Neubau der Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT) auf einem benachbarten Grundstück.
Das hierfür vorgesehene Grundstück liegt an der Münchner-Straße und hat eine Gesamtfläche von rund 33.760 m² und wird von der AWO nach Bedarf erworben bzw. über einen Erbbaurechtsvertrag gepachtet. Die notwendige Grundstücksfläche für den Neubau soll aus wirtschaftlichen Gründen möglichst knapp bemessen sein. Die Erschließung der Schule soll über die Münchner-Straße erfolgen.
Das Grundstück selbst ist noch nicht erschlossen und es fehlt noch das entsprechende Baurecht. Erste Verhandlungen mit der Stadt Neuburg haben bereits stattgefunden. Es liegt für das Grundstück noch kein Bebauungsplan vor. Für das Projekt ist vorgesehen, eine Förderung nach dem "BaySchulFG" zu beantragen.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufen- und abschnittsweise (Stufen jeweils: LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) Beauftragung der Leistungen. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 3/2024; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 46/2023 bekannt gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden
durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei u. uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basisinformation des Bewerbers.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandbezug.
- Bei Bietergemeinschaften: Vorlage der Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigelegte Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2021 bis 2023) Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter: ≥10 = 2 Pkt.; <10 und ≥6 = 1 Pkt.; <6 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Gesamtumsatz: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2020 bis 2022) des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥1,0 Mio. EUR = 2 Pkt.; <1,0 Mio. EUR und ≥0,5 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,5 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,5 Mio. € je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,5 Mio. € je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung - nicht älter als 1 Jahr - einzureichen.
Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥7.000 m² = 2 Pkt.; <7.000 m² und ≥3.500 m² = 1 Pkt.; <3.500 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 400 (bezogen auf ALG 4-6) netto ≥[Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR und ≥[Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥5.000 m² = 2 Pkt.; <5.000 m² und ≥2.500 m² = 1 Pkt.; <2.500 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 400 (bezogen auf ALG 4-6) netto ≥[Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR und ≥[Betrag gelöscht] EUR= 1 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
- Bei mind. einem der oben genannten bewerteten Referenzprojekten handelte es sich um eine Schulbaumaßnahme = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Bei mind. einem der oben genannten bewerteten Referenzprojekten handelte es sich um eine nach dem "BaySchulFG" geförderte Maßnahme = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Bei mind. einem der oben genannten bewerteten Referenzprojekten handelte es sich um ein Projekt in Holz- oder Holz-Massivbau-Hybrid-Bauweise = 1 Pkt. (Gewichtung x 3)
- Bei mind. einem der oben genannten bewerteten Referenzprojekten umfasste die Maßnahme die Bearbeitung eines Küchen- und Speisebereichs (nur ALG 4-6) = 1 Pkt. (Gewichtung x 3)
Mindestanforderungen:
- Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung
- Referenzzeitraum: Referenzen werden nur gewertet, wenn die Leistungsphase 8 im vorgegebenen Zeitraum 2018 bis zur Abgabefrist Teilnahmeantrag abgeschlossen wurde.
- Mind. die Leistungsphasen 2-8 (TGA-Planung ELT) sind beauftragt nachzuweisen. Bei einer ARGE müssen die jeweiligen Referenzen mindestens die Leistungsphasen nachweisen, welche im Auftragsfall durch den jeweiligen ARGE-Partner erbracht werden.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss die ARGE in dieser Konstellation ein durchgehendes Leistungsbild gem. der Mindestanforderungen (LPH 2-8) nachweisen. Dabei darf jeder ARGE-Partner bis zu drei voneinander unabhängige Referenzprojekte einreichen. Aus den Referenzen sollen mindestens die im Auftragsfall durch den jeweiligen ARGE-Partner zu erbringenden Leistungsphasen hervorgehen. Je ARGE-Partner wird eine Referenz gewertet. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen die höchstmögliche Punktzahl erreichen.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung. Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlichnicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesüber die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben.
Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.