Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen der Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 871/88-1315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen der Stadt Landshut
Die Bauamtlichen Betriebe der Stadt Landshut beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfällen der Stadt Landshut zum 01.04.2024 neu zu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
- Gestellung der für den Transport der Bioabfälle von der Übergabestelle zur Verwertungseinrichtung erforderlichen Sammelcontainer (presswasserdicht; ca. 36- 40 m³, max. Bordwandhöhe: 2,5 m)
- Übernahme der Bioabfälle von der Übergabestelle (Adresse: Reststoffdeponie Spitzlberg bei Unterglaim, 84030 Ergolding)
- Die stoffliche Verwertung (Vergärung) des Bioabfalls gemäß Verwertungskonzept des AN (Menge 2022: 2.614 Mg)
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung der Bioabfälle aus dem Bringsystem (Entleerung der Sammelbehältnisse).
Spitzlberg bei Unterglaim, 84030 Ergolding
Übernahme, Transport und Vewertung von Bioabfällen der Stadt Landshut
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor. Vertragsablauf von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 5 Jahre.
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Zuge des der Beauftragung vorangegangenen Vergabeverfah- rens eine Urkalkulation nach Maßgabe der dortigen Bewerbungsbedingungen in ei- nem gesonderten, verschlossenen, versiegelten und deutlich gekennzeichneten Um- schlag vorgelegt. Sollte es dazu nicht gekommen sein, reicht er sie bis spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung nach.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 5% der beauftragten Leistung (inkl. Umsatz- steuer) eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kredit- versicherers vorzulegen. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der An- fechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §770, 771 BGB enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf.
Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur
Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
- Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bieters, bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN Geschäftsjahre.
Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
- Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (für deutsche Unternehmen) oder vergleichbare Zertifizierungen (für ausländische Unternehmen) für die Leistungen: "Befördern von Bioabfall" besitze(n)
- Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (für deutsche Unternehmen) oder vergleichbare Zertifizierungen (für ausländische Unternehmen) für die Leistungen: "Verwertung von Bioabfall" vor Beginn der Leistungserbringung besitzen werde(n) und diese vor Beginn der Leistungserbringung vorlege(n.
- Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung gemäß Umwelthaftungsgesetz
- Formblätter F07 und F08
- Laboruntersuchung 2023
- RAL-Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 245) für festen und flüssigen Gärrest
- Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über
VERGLEICHBARE DIENST-/ LIEFERLEISTUNGEN im Bereich "Übernahme und Transport von Bioabfall " und eine Referenz für die "Verwertung von Bioabfall (mindestens 2.000 Mg/a) mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten aus den letzten fünf Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben. Als MINDESTANFORDERUNG ist jeweils eine Referenz anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/