Verwahrhalle für das Polizeipräsidium Schwaben Nord Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-23/25-Verwahrhalle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gögginger Straße 43
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8213231683
Fax: +49 8213231690
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwahrhalle für das Polizeipräsidium Schwaben Nord
Gegenstand des Vertrages ist die Annahme, die Verwahrung und die Herausgabe sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände.
An dem im Auftrag der Polizei zur Verwahrstelle gebrachten Fahrzeug/Gegenstand wird ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet. Aufgrund dieses Verwahrungsverhältnisses bleibt dem Berechtigten die Verfügungsgewalt über sein Fahrzeug/Gegenstand solang entzogen bis eine Freigabe durch die Polizei erfolgt.
Inhaber des uneingeschränkten Hausrechtes an der Verwahrstelle ist der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übergibt der Polizeiinspektion Zentrale Einsatzdienste Schwaben Nord Schlüssel für die Verwahrstelle.
Der private Auftragnehmer hat keine hoheitlichen Befugnisse.
Für den Auftragnehmer ergibt sich aus dieser Vereinbarung kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer bestimmten Art und Anzahl von Aufträgen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Annahme, die Verwahrung und die Herausgabe sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände.
An dem im Auftrag der Polizei zur Verwahrstelle gebrachten Fahrzeug/Gegenstand wird ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet. Aufgrund dieses Verwahrungsverhältnisses bleibt dem Berechtigten die Verfügungsgewalt über sein Fahrzeug/Gegenstand solang entzogen bis eine Freigabe durch die Polizei erfolgt.
Inhaber des uneingeschränkten Hausrechtes an der Verwahrstelle ist der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übergibt der Polizeiinspektion Zentrale Einsatzdienste Schwaben Nord Schlüssel für die Verwahrstelle.
Der private Auftragnehmer hat keine hoheitlichen Befugnisse.
Für den Auftragnehmer ergibt sich aus dieser Vereinbarung kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer bestimmten Art und Anzahl von Aufträgen
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate zu gleichen Konditionen, sofern dem nicht drei Monate vor Laufzeitende durch eine der Vertragsparteien widersprochen wird.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mind. 70 Stellplätze, bestenfalls 80 Stellplätze (Pkw-Größe) in einer Halle und einen Stellplatz für einen Sattelzug in einer Halle oder auf einer Freifläche zur Verfügung zu halten.
Zweiräder und vergleichbare Fahrzeuge sowie Wohnmobile, Wohnanhänger, Lieferwägen, Kleinbusse und vergleichbare Fahrzeuge werden ebenfalls unter PKW-Stellplätze erfasst. Diesbezüglich anfallende Mehrkosten werden im Rahmen des Preisblattes in Teil II Ziffer 4 dieser Vertragsunterlage erfasst
Die Verwahrstelle muss sich in einem Umkreis von maximal 15 Kilometer Fahrtstrecke ausgehend von der Gögginger Straße 43, 86159 Augsburg befinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Verwahrstelle muss sich in einem Umkreis von maximal 15 Kilometer Fahrtstrecke ausgehend von der Gögginger Straße 43, 86159 Augsburg befinden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mind. 70 Stellplätze, bestenfalls 80 Stellplätze (Pkw-Größe) in einer Halle und einen Stellplatz für einen Sattelzug in einer Halle oder auf einer Freifläche zur Verfügung zu halten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.