Ausschreibung eines Handelspartners für Microsoft Lizenzen für die Große Kreisstadt Dachau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Handelspartners für Microsoft Lizenzen für die Große Kreisstadt Dachau
Basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) schreibt die Große Kreisstadt Dachau (DAH) einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Produkten aus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte und Services, die in den Vertragsformen Select Plus und Enterprise Agreement definiert werden. Sollte es während der Vertragslaufzeit basierend z.B. auf dem MBSA U7765287 des BMI, Erweiterungen oder Änderungen geben, so werden diese ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Es ist beabsichtigt, basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) umfassende Nutzungsrechte des Lizenzgebers Microsoft auf der Basis von Microsoft Volumenlizenzverträgen zu erwerben. Hierzu müssen vom Auftragnehmer alle Bedingungen des Herstellers Microsoft in Bezug auf Nutzungsrechte erfüllt werden sowie sämtliche Lizenzbestimmungen eingehalten werden.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte und Services, die in den Vertragsformen Select Plus und Enterprise Agreement definiert werden. Sollte es während der Vertragslaufzeit basierend z.B. auf dem MBSA U7765287 des BMI, Erweiterungen oder Änderungen geben, so werden diese ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Es ist geplant, in einem ersten Schritt von Microsoft Office Professional Plus 2016 auf Microsoft Office Professional Plus in der aktuellen Version und anschließend von Windows 10 Enterprise auf Windows 11 Enterprise umzusteigen. Die Migration betrifft dabei die Gesamtheit aller PC-Arbeitsplätze (ca. 550 PC-Arbeitsplätze sowie ca. 90 physikalische bzw. virtuelle Server). Zusätzlich sollen weitere neue Microsoft Server 2022 Datacenter Lizenzen und Microsoft SQL Server 2022 Lizenzen beschafft werden, sowie die dazugehörigen CAL-Lizenzen wie auch Terminalserverlizenzen. Der Auftraggeber erwartet dabei die Unterstützung des zukünftigen Auftragnehmers. Eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Erwerb und Management von Nutzungsrechten des Lizenzgebers sowie die Unterstützung beim Lizenzmanagement bzw. bei Überprüfungsprozessen durch den Hersteller. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von OEM-Lizenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Blochstraße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse: www.dachau.de