Dienstleistungskonzession „Ausgabe von Fahrtenschreiberkarten“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000011
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Winzererstraße 9
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heilig, Anna
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmas.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession „Ausgabe von Fahrtenschreiberkarten“
Die Länder geben für die digitalen Fahrtenschreiber (DFS) in bestimmten Fahrzeugen (insb. LKW und Omnibusse) Fahrtenschreiberkarten (FSK) aus, damit die DFS u. a. bedient, genutzt, gewartet und ausgelesen werden können. DFS dienen insb. dazu, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegte Entfernungen zu speichern. Es gibt vier Kartentypen: Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten. Diese werden grds. jährlich bzw. alle fünf Jahre sowie bei Verlust o. Ä. in unregelmäßigen Abständen ausgegeben. In Bayern besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Ausgabe der FSK sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten Privaten zu übertragen. Hiervon macht das zuständige Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der vorliegenden Ausschreibung Gebrauch. Die Ausschreibung beinhaltet neben der Ausgabe der FSK (mit Ausnahme der Kontrollkarten für Behörden) inkl. Antragsannahme, -bearbeitung und -abwicklung auch die Gebührenerhebung sowie die Vermittlung zwischen weiteren an dem Ausgabeverfahren beteiligten Stellen, insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), inkl. Abrechnung der vom KBA erhobenen Gebühren. Die Ausschreibung stellt zudem sicher, dass die Vorgaben des Onlinezugangsgesetz (OZG) von der Beantragung bis zur Ausgabe der FSK umgesetzt werden.
In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis des Freistaates Bayern ist mindestens eine Annahme- und Ausgabestelle einzurichten.
Die Länder geben für die digitalen Fahrtenschreiber (DFS) in bestimmten Fahrzeugen (insb. LKW und Omnibusse) Fahrtenschreiberkarten (FSK) aus, damit die DFS u. a. bedient, genutzt, gewartet und ausgelesen werden können. DFS dienen insb. dazu, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegte Entfernungen zu speichern. Es gibt vier Kartentypen: Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten. Diese werden grds. jährlich bzw. alle fünf Jahre sowie bei Verlust o. Ä. in unregelmäßigen Abständen ausgegeben. In Bayern besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Ausgabe der FSK sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten Privaten zu übertragen. Hiervon macht das zuständige Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der vorliegen-den Ausschreibung Gebrauch. Die Ausschreibung beinhaltet neben der Ausgabe der FSK (mit Ausnahme der Kontrollkarten für Behörden) inkl. Antragsannahme, -bearbeitung und -abwicklung auch die Gebührenerhebung sowie die Vermittlung zwi-schen weiteren an dem Ausgabeverfahren beteiligten Stellen, insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), inkl. Abrechnung der vom KBA erhobenen Gebühren. Die Ausschreibung stellt zudem sicher, dass die Vorgaben des Onlinezugangsgesetz (OZG) von der Beantragung bis zur Ausgabe der FSK umgesetzt werden.
- Kriterium: Kriterium 1: Darstellung der personellen Aufstellung und beruflichen Qualifikation, Kriterium 2: Darstellung der organisatorischen Aufstellung, Kriterium 4: Bürgerfreundlichkeit und Servicegedanke, Kriterium 3: Qualitätsmanagement (Bitte beachten Sie die Ausführungen unter Ziffer II.2.14)
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehehttps:// https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-node.html) mit einem Schwankungsbereich von 20 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung.
Zur Ermittlung der in die Formel nach UfAB 2018 einzusetzenden Leistungspunktzahl „L“ wird die Qualität des vorgelegten Konzepts bewertet. Das Konzept wird anhand der folgenden Wertungskriterien bewertet:
Kriterium 1: Darstellung der personellen Aufstellung und beruflichen Qualifikation (Gewichtungspunktzahl: 28)
Kriterium 2: Darstellung der organisatorischen Aufstellung (Gewichtungspunktzahl 28)
Kriterium 3: Qualitätsmanagement (Gewichtungspunktzahl 16)
Kriterium 4: Bürgerfreundlichkeit und Servicegedanke (Gewichtungspunktzahl 28)
Für jedes Wertungskriterium werden bis zu maximal 4 Bewertungspunkte vergeben. Die so für jedes Kriterium ermittelte Bewertungspunktzahl wird im Anschluss mit der genannten Gewichtungspunktzahl multipliziert.
Die Leistungspunktzahl „L“ errechnet sich dann aus der Summe der jeweils mit der betreffenden Gewichtungspunktzahl multiplizierten Bewertungspunktzahlen für die einzelnen Kriterien.
Weiter fließt in die Formel nach UfAB 2018 als Preis „P“ die Summe der jeweils vom Bieter angebotenen Gebühren ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die Bewerber müssen den Jahresumsatz ihres Unternehmens jeweils getrennt für die
Jahre (Kalenderjahr oder Geschäftsjahr) 2020, 2021 sowie 2022 in Euro angeben.
Bei Bietergemeinschaften werden die Werte addiert. Es wird ein Mindesjahresumsatz von 1,8 Mio. € verlangt.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Von den Bewerbern wird die Abgabe folgender Erklärung verlangt:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
"Eigenerklärung des Unternehmens, dass es über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
a) 2.000.000,00 € für Personenschäden
b) 2.000.000,00 € für Vermögensschäden
c) 2.000.000,00 € für Sachschäden.
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssum-men pro Kalenderjahr betragen. Bei Zuschlagserteilung ist die Versicherungsbestätigung dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unverzüglich zu übersenden.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen als vorstehend unter a) - c) genannt oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, hat das Unternehmen zu erklären, dass es im Auftragsfall eine Versicherung abschließen wird, welche die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt.
0 Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir über eine Versicherung verfüge(n), welche die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt.
0 Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir derzeit über keine Versicherung verfüge(en), wel-che die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt, versichern aber, dass ich/wir im Auftragsfall eine solche Versicherung abschließen werde(en)."
Personalentwicklung:
Benennen Sie die durchschnittliche Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre (Kalenderjahr oder Geschäftsjahr) 2020 und 2021 und 2022. Bei Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert. Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 144 verlangt.
Darstellung der Referenzprojekte
Beschreiben Sie mindestens zwei mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Ein Referenzprojekt ist mit dem Vergabegegenstand gut vergleichbar (und erhält damit 3 Punkte), wenn
- es eine hoheitliche Tätigkeit im Rahmen einer Beleihung durch eine öffentliche Stelle umfasst,
- diese Tätigkeit Abwicklung von Antragsbearbeitungen entspre-chend der Leistungsbeschreibung dieses Vergabeverfahrens um-fasst,
- direkter Kontakt mit Bürger und Bürgerinnen bestand,
- die Leistung flächendeckend in einem Gebiet so groß wie Bayern erbracht wurde,
- einen ähnlichen Gesamtumsatz umfasst (der geschätzte jährliche Gesamtumsatz der Konzession beträgt ca. 1,81 Mio. €).
Hinweis: Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -umfang, -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen fünf Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über fünf Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es han-delt sich um einen Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und/oder vertragsgemäß erbracht wurden.
Unter Referenzprojekten sind in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen zur verstehen, die für einen Referenzauftraggeber im Rahmen eines Auftrags (bei öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverfahren) durchgeführt wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen.
Zum Nachweis der Referenzen ist das beiliegende Template zu verwenden.
Teilnahmeanträge, die keine vergleichbaren Referenzprojekte (Keines oder nur eines der genannten Vergleichbarkeitskriterien erfüllt) beiinhalten, werden ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge
an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Sanktionsvorschrift aufweisen.
Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich
nur aus den Vergabeunterlagen ergibt):
- Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124
GWB),
- Angabe zur Struktur der Bewerber,
- Erforderliche Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszugs (erst mit Angebotsabgabe),
- Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen,
- ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.