POT-02-NEU-002 PDMS Referenznummer der Bekanntmachung: POT-02-NEU-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paracelsusstraße 30
Ort: Neustadt a.d. Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): POT Project on time GmbH & Co. KG
E-Mail:
Telefon: +49 23326663409
Fax: +49 23326663419
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-nea.de
Postanschrift: Buchenweg 10
Ort: Gevelsberg
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58285
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23326663409
Fax: +49 23326663419
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.projectontime.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.projectontime.de
Abschnitt II: Gegenstand
POT-02-NEU-002 PDMS
Die Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim beabsichtigen in Rahmen einer Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb den Abschluss eines Vertrages zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines zentralen Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Standorte in Neustadt an der Aisch und Bad Windsheim.
Die Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch sind Kliniken der Versorgungsstufe I mit ca. 360 Planbetten, 900 Mitarbeitenden, 14 Fachbereichen und einer Versorgung von ca. 17.000 stationären und 23.000 ambulanten Patienten pro Jahr.
Der Beschaffungsgegenstand ist ein System zur vollständigen Digitalisierung der Dokumentationsprozesse innerhalb der Medizin und Pflege:
- Patientendatenmanagementsystem
- Anästhesieinformationsmanagementsystem
- Integration vorhandenen Medizintechnik
- Anbindung an das bestehende Krankenhausinformationssystem (Medico von CompuGroup Medical Deutschland AG)
- Dienstleistung zur Installation, Customizing und Schulung des Systems
- Supportleistungen nach Abnahme
Dabei soll die aktuell papiergestützte Dokumentation aller Verlaufsdaten auf den Intensivstationen, der Intermediate Care Station sowie der anästhesiologisch geführte Teil im OP digitalisiert werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den Fördermitteln nach KHZF. Mit dem PDMS müssen die zentralen MUSS-Anforderungen des Fördertatbestandes 3 "Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation" erfüllt werden. Hieraus resultiert ein enger Zeitplan für die Umsetzung zumindest der ersten Realisierungsphase inkl. "Go-Live". Der zukünftige Auftragnehmer muss mit der Implementierung des Systems spätestens 10 Wochen nach Zuschlagserteilung beginnen.
Klinik des Landkreises Neustadt a.d. Aisch Paracelsusstraße 30 91413 Neustadt a.d. Aisch, Klinik Bad Windsheim Erkenbrechtallee 45 91438 Bad Windsheim
Die Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim beabsichtigen in Rahmen einer Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb den Abschluss eines Vertrages zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines zentralen Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Standorte in Neustadt an der Aisch und Bad Windsheim.
Die Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch sind Kliniken der Versorgungsstufe I mit ca. 360 Planbetten, 900 Mitarbeitenden, 14 Fachbereichen und einer Versorgung von ca. 17.000 stationären und 23.000 ambulanten Patienten pro Jahr.
Der Beschaffungsgegenstand ist ein System zur vollständigen Digitalisierung der Dokumentationsprozesse innerhalb der Medizin und Pflege:
- Patientendatenmanagementsystem
- Anästhesieinformationsmanagementsystem
- Integration vorhandenen Medizintechnik
- Anbindung an das bestehende Krankenhausinformationssystem (Medico von CompuGroup Medical Deutschland AG)
- Dienstleistung zur Installation, Customizing und Schulung des Systems
- Supportleistungen nach Abnahme
Dabei soll die aktuell papiergestützte Dokumentation aller Verlaufsdaten auf den Intensivstationen, der Intermediate Care Station sowie der anästhesiologisch geführte Teil im OP digitalisiert werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den Fördermitteln nach KHZF. Mit dem PDMS müssen die zentralen MUSS-Anforderungen des Fördertatbestandes 3 "Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation" erfüllt werden. Hieraus resultiert ein enger Zeitplan für die Umsetzung zumindest der ersten Realisierungsphase inkl. "Go-Live". Der zukünftige Auftragnehmer muss mit der Implementierung des Systems spätestens 10 Wochen nach Zuschlagserteilung beginnen.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (Ausschlusskriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ausschlusskriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet der Auftraggeber im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus:
(1) Nennung von 5 Installationen in Deutschland, mit folgenden Angaben:
Anschrift, Stationen inkl. Bettenanzahl in welcher das angebotene System zum Einsatz kommt (hierzu zählen: Intensivstationen, Intermediate Care Stationen, Anästhesie/OP-Bereiche), Anbindung an welches KIS, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindestens 2 der 5 Installationen weisen eine bidirektionale Integration zum patientenführenden Klinikinformationssystem MEDICO der Firma CompuGroup Medical Deutschland AG auf, welche sich im Routinebetrieb im Einsatz befinden.
1. Die Referenz weist eine bidirektionale Schnittstelle zum KIS Medico der Fa. CGM auf.
Schnittstelle vorhanden? JA 100 Punkte je Installation
Schnittstelle vorhanden? NEIN 0 Punkte je Installation
2. Das System wird in der Referenz im Bereich Intensivstation und im anästhesiologisch geführten Bereich des OPs eingesetzt.
Einsatz in beiden Bereichen? JA 100 Punkte je Installation
Einsatz in beiden Bereichen? NEIN 0 Punkte je Installation
3. Die Referenz weist Geräteanbindungen aus folgenden Modalitätengruppen auf.
- Vitalmonitoring
- Beatmung
- Fluidmanagement (Spritzenpumpen/Infusionspumpen)
- Nierenersatzverfahren
Abdeckung Modalitätengruppen je Installation 4 - 100 Punkte je Installation
Abdeckung Modalitätengruppen je Installation 3 - 75 Punkte je Installation
Abdeckung Modalitätengruppen je Installation 2 - 50 Punkte je Installation
Abdeckung Modalitätengruppen je Installation 1 - 25 Punkte je Installation
Abdeckung Modalitätengruppen je Installation 0 - 0 Punkte je Installation
(2) Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Jahre. Die Anzahl der Inbetriebnahme sind per anno anzugeben (mit dem Teilnahmeantrag mittels formloser Eigenerklärung vorzulegen).
Anzahl der Inbetriebnahmen > 10 - 200 Punkte
Anzahl der Inbetriebnahmen 10-5 - 100 Punkte
Anzahl der Inbetriebnahmen 5-3 - 50 Punkte
Anzahl der Inbetriebnahmen < 3 - 0 Punkte
(3) Anzahl der Projektmitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland, die für die Inbetriebnahme zuständig sind (mit dem Teilnahmeantrag mittels formloser Eigenerklärung vorzulegen).
Anzahl der Mitarbeiter > 3,0 - 200 Punkte
Anzahl der Mitarbeiter 2,0-2,9 - 150 Punkte
Anzahl der Mitarbeiter 1,0-1,9 - 100 Punkte
Anzahl der Mitarbeiter < 1,0 - 50 Punkte
(4) Nach welchem Qualitätssicherungssystem ist die Firma zertifiziert, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels formloser Eigenerklärung vorzulegen).
Eigenerklärung 100 Punkte
keine Bestätigung einer Zertifizierung 0 Punkte
(5) Anzahl der Supportmitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland (mit dem Teilnahmeantrag mittels formloser Eigenerklärung vorzulegen).
Anzahl der Mitarbeiter > 3,0 - 200 Punkte
Anzahl der Mitarbeiter 2,0-2,9 - 150 Punkte
Anzahl der Mitarbeiter 1,0-1,9 - 100 Punkte
Anzahl der Mitarbeiter < 1,0 - 50 Punkte
Die Reihenfolge der Bewerber bestimmt sich nach den von den Bewerbern erreichten Gesamtsumme der Wertungspunkte aus den o.g. Auswahlkriterien der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal vier Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 1. Die 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB") für den Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeden Eignungsverleiher und jeden Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bewerber für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeden Eignungsverleiher.
- Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe")
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung")
- Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Formblatt "Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer")
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formblatt "Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)")
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022")
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740)
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
einzureichen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Erklärung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV mit Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine solche Versicherung, so muss sich der Bieter im Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zum Abschluss einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall verpflichten.
"Eigenerklärung über Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h. Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. [Betrag gelöscht] EUR)(Formblatt ""Eigenerklärungen zur Eignung"").
Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben und beinhaltet die Lizenzen, die Dienstleistung, Hardware (keine Medizintechnikgeräte) und die Softwarepflege und den Service."
- Formlose Nennung von 5 Installationen in Deutschland, mit folgenden Angaben:
Anschrift, Stationen inkl. Bettenanzahl in welcher das angebotene System zum Einsatz kommt (hierzu zählen: Intensivstationen, Intermediate Care Stationen, Anästhesie/OP-Bereiche), Anbindung an welches KIS, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindestens 2 der 5 Installationen müssen eine bidirektionale Integration zum patientenführenden Klinikinformationssystem MEDICO der Firma CompuGroup Medical Deutschland AG aufweisen, welche sich im Routinebetrieb im Einsatz befinden.
- Zertifizierung des Bieters nach EN ISO 13485:2016 oder gleichwertig (Nachzuweisen durch eine Kopie des Zertifikates)
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.
- Achtung! Die Abgabe von Teilnahmeanträge ist ausschließlich über das Portal DTVP Deutsches Vergabeportal (www.dtvp.de) möglich! Eine direkte Übermittlung der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren!
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PY1BT6LGG3
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.