Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6, sowie Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 638/23 Los 5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Harderstraße 35
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH
E-Mail:
Telefon: +49 84149130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pz-in.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6, sowie Besondere Leistungen
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6, sowie Besondere Leistungen für das Projekt Generalsanierung der Kindertagesstätten (Bauteile F und G) und Verbindungsneubau vergeben werden. Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber bereits Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 und 2 sowie Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, HLS und ELT, jeweils Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die Planungsergebnisse dieser Leistungen liegen dem Auftraggeber vor und können als Teil der Vergabeunterlagen von interessierten Unternehmen eingesehen werden. Auch die Planung des Büros Behnisch Architekten zum Verbindungbau ist als Teil der Vergabeunterlagen einzusehen.
Ingolstadt
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6, sowie Besondere Leistungen für das Projekt Generalsanierung der Kindertagesstätten (Bauteile F und G) und Verbindungsneubau vergeben werden. Weitere für das Projekt erforderliche Planungs- und Ingenieurleistungen werden in gesonderten Verfahren vergeben.
Gegenstand des Projekts ist die Generalsanierung der Kindertagesstätten (Bauteile F und G), gelegen auf dem Flurstück mit der Nummer 2248/34 mit der Anschrift Johann-Michael-Sailer-Str. 7, 85049 Ingolstadt. Die beiden Bauteile wurden im Jahr 1994 auf Basis einer Planung des Büros Behnisch Architekten errichtet und haben Bruttogrundflächen von 423 m2 (Bauteil F) und 362 m2 (Bauteil G). Die beiden erdgeschossigen Bauteile wurden in Holzbauweise mit Stützen errichtet. Das Dachtragwerk besteht aus Haupt- und Nebenträgern mit Holzschalung aus Mehrschichtholzplatten und einem extensiv begrünten Flachdachaufbau. Die Gründung erfolgte auf Streifenfundamenten, jeweils unter den Achsen der tragenden Stützen und einer nicht tragenden Stahlbetonbodenplatte.
Die Bauteile stehen zueinander in einem engen räumlichen und baulichen Zusammenhang, sind aber nicht baulich miteinander verbunden.
Das Bauteil G war ursprünglich als Kindergarten konzipiert und wurde auch dementsprechend genutzt. Das Bauteil F hatte demgegenüber eine zugedachte Funktion als Therapieeinrichtung. Die Kindergartennutzung im Bauteil G hat sich dann sukzessive auf das Bauteil F ausgedehnt. Zwischenzeitlich wurde die Nutzung des Bauteils F als Therapieeinrichtung vollständig aufgegeben; auch dieser Bauteil wird nun allein zur Kinderbetreuung genutzt. Aktuell sind in den beiden Bauteilen F und G zwei Kindertagesstätten mit insgesamt vier Gruppen untergebracht. Der Auftraggeber ist Betreiber der Kindertagesstätten.
Beide Bauteile weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Daher beabsichtigt der Auftraggeber, die beiden Bauteile zu sanieren. Da die Bauteile bereits jetzt einheitlich zur Kinderbetreuung genutzt werden, sollen sie im Zuge der Sanierung über einen geschlossenen Verbindungsneubau auch baulich miteinander verbunden werden. In diesen Verbindungsneubau sollen auch Räumlichkeiten für das Personal integriert werden. Zum geplanten Verbindungbau liegt eine aktuelle architektonische Planung des Büros Behnisch Architekten vor, die der Planung zu Grunde gelegt werden muss.
Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für Juli/August 2024 vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden. Der Auftraggeber beabsichtigt vielmehr, die Kinder während der Bauzeit in Räumlichkeiten einer nahegelegenen Schule unterzubringen. Da diese alternative Unterbringungsmöglichkeit aber mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 wegfällt, müssen die Sanierungsmaßnahmen an den Bauteilen F und G zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen sein. Für die bauliche Umsetzung der Sanierung steht damit etwa ein Jahr, von Juli/August 2024 bis Ende August 2025, zur Verfügung.
a) Umsatz, max. 25 v. 250 Punkten (P): Nettoumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben zum Umsatz werden wie folgt von 0 bis 5 P bewertet: 0 P: 0,00 € bis einschließlich 100.000,00 €; 1 P: 100.000,01 € bis einschließlich 200.000,00 €; 2 P: 200.000,01 € bis einschließlich 300.000,00 €; 3 P: 300.000,01 € bis einschließlich 400.000,00 €; 4 P: 400.000,01 € bis einschließlich 500.000,00 €; 5 P: 500.000,01 € und mehr. Die erreichte Punktzahl wird mit Faktor 5 faktoriert.
b) Beschäftigtenzahl, max. 50 v. 250 P: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben zur Beschäftigtenzahl und den Führungskräften werden wie folgt von 0 bis 5 P bewertet: 0 P: 0 bis einschließlich 5; 1 P: 6 bis einschließlich 10; 2 P: 11 bis einschließlich 15; 3 P: 16 bis einschließlich 20; 4 P: 21 bis einschließlich 25; 5 P: 26 und mehr. Die erreichte Punktzahl wird mit Faktor 10 faktoriert.
c) Unternehmensbezogene Referenzen, max. 175 v. 250 P: Angabe von Referenzleistungen des Unternehmens, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, sind nicht wertbar und werden nicht gewertet. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sind wertbar und werden anhand der folgenden Kriterien mit Teilpunkten (TP) bewertet: 1 TP: anrechenbare Kosten Tragwerksplanung: mindestens 1,2 Mio. Euro netto; 1 TP: Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI vollständig erbracht; 1 TP: Leistungen betreffen Gebäude in Holzständerbauweise; 2 TP: Leistungen umfassen Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahmen (Sanierung). In das Gesamtergebnis des Auswahlkriteriums unternehmensbezogene Referenzen fließen die Einzelwertungen nach Teilpunkten von maximal 5 wertbaren Referenzen ein. Erhalten die maximal 5 wertbaren Referenzen jeweils die maximale Teilpunktzahl von 5, wird die maximale Teilpunktgesamtzahl von 25 Teilpunkten (5 x 5 Teilpunkte) erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in Punkte umgerechnet: 0 P: 0 bis einschließlich 4 TP; 1 P: 5 bis einschließlich 8 TP; 2 P: 9 bis einschließlich 12 TP; 3 P: 13 bis einschließlich 16 TP; 4 P: 17 bis einschließlich 20 TP; 5 P: 21 bis einschließlich 25 TP. Die erreichte Punktzahl wird mit Faktor 35 faktoriert.
Stufenweise Beauftragung gemäß Fachplanungsvertrag. Mit Zuschlag wird nur die vertragliche Leistungsstufe 1 abgerufen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, Leistungen der weiteren vertraglichen Leistungsstufen und/oder folgende Besondere Leistungen ganz oder teilweise abzurufen
a) Bauakustik – Nachweis des Schallschutzes. Nachweis des Schallschutzes zur Einhaltung von Luft- und Trittschallschutz und Schutz gegen Außenlärm sowie Darstellung der Anforderungen in einer eigenen Planunterlage.
b) Berechnung und Energiebilanzierung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Berechnung und Energiebilanzierung auf Grundlage §§ 20 ff. GEG und Ausstellung des Energieausweises nach § 80 GEG.
c) Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, konstruktiver Brandschutz, nach tabellarischen Verfahren gemäß den geltenden DIN-EN-Normen.
d) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Bewehrungsabnahmen.
Gemäß der Kostenschätzung vom 02.05.2023 belaufen sich die Projektkosten der Kostengruppen 300 bis 700 auf [Betrag gelöscht] Euro netto, [Betrag gelöscht] Euro brutto. Auf Basis dieser Schätzung ergeben sich anrechenbare Kosten der Tragwerksplanung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto. Für die Finanzierung des Projekts sollen öffentliche Zuwendungen erlangt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, haben Unternehmen eine Eigenerklärung über Art und Umfang etwaiger durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinn des § 125 GWB abzugeben, die vom Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Vorgaben beurteilt wird.
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, und dies mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen betragen muss. (Mindestkriterium)
b) Eigenerklärung zum Nettoumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9)
a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen und Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (Mindestkriterium)
b) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9)
c) Unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von Referenzleistungen des Unternehmens, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind. (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9)
d) Eigenerklärung zum Russlandbezug
Der Projektleiter und der Bauleiter müssen jeweils über eine Berufsqualifikation als Architekt oder Ingenieur verfügen. Der stellvertretende Projektleiter und der stellvertretende Bauleiter müssen mindestens über die Berufsqualifikation eines Bachelors, erworben in einem Ingenieurstudiengang einer Universität oder Fachhochschule, verfügen.
Siehe Fachplanungsvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: 80534 München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB: Ein Antrag bei der Vergabekammer auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.