Gebrauchschemikalien 2024 - Eisen III Chlorid Referenznummer der Bekanntmachung: VgV027-ZAB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vilstalstraße 325
Ort: Kümmersbruck
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92245
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebrauchschemikalien 2024 - Eisen III Chlorid
Lieferung von ca. 1000 to Eisen (III) Chlorid Lösung
Klärwerk Theuern, Vilstalstraße 325, 92245 Kümmersbruck
1. Lage des Klärwerks
Das Klärwerk des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck liegt außerhalb der Ortschaft Theuern in der Gemeinde Kümmersbruck. Über die Autobahnausfahrt Theuern ist die Kläranlage im Abstand von rd. 8 km zu erreichen.
Die genaue Anschrift: Klärwerk Theuern, Vilstalstr. 325, 92245 Kümmersbruck
2. Verwendung und Lagerung
Die FeCl3 Lösung wird auf der Kläranlage sowohl für die Phosphatfällung als auch als Dosierung für die Klärschlammentwässerung verwendet. Die Teillieferung ist deshalb auf bis zu 2 Einfüllstationen aufzuteilen. Für das Einfüllen ist der Auftragnehmer zuständig.
Die FeCl3 Lösung muss für den Kläranlagenbetrieb geeignet sein. Es dürfen keine Schadstoffe enthalten sein die die landwirtschaftliche Verwertung des entwässerten Klärschlamms beeinträchtigen, Betriebspersonal und Anlagenteile gefährden oder die Qualität des gereinigten Abwassers negativ beeinflussen. Die EN-Norm 888, das LWA Merkblatt Nr. 1 und das ATV Arbeitsblatt A 202 sind einzuhalten bzw. zu beachten.
Eine ausreichend große und befestigte Zufahrt zur Kläranlage und zu den beiden Einfüllstationen ist vorhanden.
3. Lieferung und anfallende Menge
Die FeCl3 Chemikalie ist als 40%-ige Lösung zu liefern. Die Wirksubstanz soll ca. 2,5 mol Fe/kg betragen.
Abnahmezeitpunkt: 01.01.2024 bis 31.12.2024
Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt 1000 to/Jahr Die Beauftragung erfolgt je nach Bedarf.
Die Anlieferung soll im Straßentankzug von ca. 25 to pro Abruf erfolgen.
Der Abruf erfolgt telefonisch jeweils mind. 2-3 Tage vor Lieferung.
Lieferhäufigkeit je nach Bedarf bis zu einem Lastzug pro Woche.
4. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte Lieferung der FeCl3-Lösung, den sicheren Transport und die Einhaltung der Transportbestimmungen.
5. Abrechnung
Abrechnungsgrundlage ist die Menge FeCl3-Lösung in to. Die Abrechnung erfolgt über Wiegescheine.
Die Kosten für die Lieferung einschl. Verwiegen, Mautgebühren, sowie sonstige anfallende Kosten sind in den Einheitspreisen einzurechnen.
6. Ausführungszeit
01.01.2024 - 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
-Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen nach Aufforderung binnen angemessener Frist vorzulegen.
-Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nachweis einer Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 20 Mio. € abschließen werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 20 Mio. € abschließend werden.
-Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.deanzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Steinhofgasse 4
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Telefon: +49 9621101101
Fax: +49 9621107069