Übernahme und Verwertung von Altpapier für die AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gerhard-Neumüller-Weg 1
Ort: Außernzell
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94532
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 9903/920954
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier für die AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die AWG Donau-Wald mbH
Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau,
Stadt Passau
Stadt Waldkirchen
— Übernahme von Altpapier an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen,
— Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe/Sortierreste).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), soweit der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), soweit der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird.
Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen
Stadt Deggendorf
Stadt Regen
— Übernahme von Altpapier an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen,
— Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe/Sortierreste).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), soweit der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), soweit der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Bankerklärung;
— (Eigen-)Erklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung; Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten) Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 11 000Mg Altpapier pro Jahr.
Los 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 8 600Mg Altpapier pro Jahr.
Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 11 000Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung, Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 8 600Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeit-räume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.