Erd- und Verbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H01a288823
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, Baureferat
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erd- und Verbauarbeiten
Erd- und Verbauarbeiten
München Westendstr. 66a
Hauptleistungen:
Gegenstand der nachbeschriebenen Baumaßnahme ist die Baugrubenerstellung (Verbau und Erdarbeiten) für Jugendzentrum im Westend.
- ca. 300 m3 Ansichtsfläche Trägerbohlwand
- ca. 3000 lfm Bohrpfahl
- ca. 11.500 m3 Erdarbeiten Baugrubenaushub
- ca. 760 lfm Injektionsanker
- ca. 28.000 kg Gurte und Steifen
- Wasserhaltung, einschl. Spundwandkästen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat für das Herstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 zu erfüllen. Die detaillierten Hinweise im LV-Text sind verbindlich zu beachten. Erforderliche Nachweise sind vom Bieter auf Verlangen innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen.
Der mit der Entsorgung beauftragte Betrieb muss Erlaubnisse nach § 54 KrWG bzw. Zertifizierung nach § 56 KrWG besitzen. Erforderliche Nachweise sind vom Bieter auf Verlangen innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Auftragserteilung sind – gemäß der städtischen Vorgaben – stadtintern verschiedene
Stellen und Gremien zu befassen. Aufgrund der Dauer dieses Prozesses ist die Festsetzung
einer kürzeren Bindefrist nicht möglich. Sobald jedoch die Angebotsprüfung und -wertung
insoweit abgeschlossen ist, dass der erfolgreiche Bieter - vorbehaltlich des noch erforderlichen
internen Genehmigungslaufs – feststeht, werden alle Bieter darüber unverzüglich informiert.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.