Lieferung von Leuchten und Leuchtmittel Referenznummer der Bekanntmachung: H50c152123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Leuchten und Leuchtmittel
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule und FOS Sozialwesen
Freudstr. 15
Lieferung von Leuchten und Leuchtmittel
München
Innenleuchten:
- 446 St. Feuchtraum-Anbauleuchten
- 167 St. Anbau-Downlights
- 4 St. Rohrleuchte
- 207 St. Anbauleuchten rund
- 24 St. Anbauleuchten rechteckig
- 1.557 St. Einbau-Downlights
- 1.720 St. Pendelleuchten rechteckig
- 9 St. Pendelleuchten rund
- 5 St. Lichtband
Außenleuchten:
- 16 St. Wandeinbauleuchten
- 336 St. Wandanbauleuchten
- 60 St. Mastleuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freising
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.