HKW Nord Abfallverbrennung - Unterhaltsreinigung im Bereich Müllschlacke und Müllreaktionsasche Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-230516-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4876
Fax: +49 892361-704876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
HKW Nord Abfallverbrennung - Unterhaltsreinigung im Bereich Müllschlacke und Müllreaktionsasche
Seit 1964 betreibt der AG das Heizkraftwerk Nord am Standort Unterföhring. Hier werden in verschiedenen Anlagen Strom und Fernwärme aus Kohle, Erdgas, Restmüll und Klärschlamm gewonnen. Das HKW Nord besteht aus drei getrennten Einheiten: Die Blöcke 1 und 3 dienen der Abfallverbrennung; der kohlebefeuerte Block 2 ist eine der Haupterzeugungsanlagen der Strom- und Fernwärmeversorgung.
Im HKW München Nord sind im Bereich der mit Abfall gefeuerten Blöcke 1 und 3 regelmäßig
Reinigungsarbeiten an den Förderanlagen für Müllschlacke und Müllreaktionsasche durchzuführen.
Die Reinigungstätigkeiten müssen in einem wöchentlichen Turnus gemäß Reinigungsplan wiederkehrend durchgeführt werden und werden einmal monatlich pauschal abgerechnet.
Heizkraftwerk Nord
Münchner Str. 22
85774 Unterföhring
Seit 1964 betreibt der AG das Heizkraftwerk Nord am Standort Unterföhring. Hier werden in verschiedenen Anlagen Strom und Fernwärme aus Kohle, Erdgas, Restmüll und Klärschlamm gewonnen. Das HKW Nord besteht aus drei getrennten Einheiten: Die Blöcke 1 und 3 dienen der Abfallverbrennung; der kohlebefeuerte Block 2 ist eine der Haupterzeugungsanlagen der Strom- und Fernwärmeversorgung.
Im HKW München Nord sind im Bereich der mit Abfall gefeuerten Blöcke 1 und 3 regelmäßig
Reinigungsarbeiten an den Förderanlagen für Müllschlacke und Müllreaktionsasche durchzuführen.
Die Reinigungstätigkeiten müssen in einem wöchentlichen Turnus gemäß Reinigungsplan wiederkehrend durchgeführt werden und werden einmal monatlich pauschal abgerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HKW Nord Abfallverbrennung - Unterhaltsreinigung im Bereich Müllschlacke und Müllreaktionsasche
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-230516-006 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).