Berg Osterfelder Straße und Weßling, Gartenstraße - Heizungsinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: WE 71/159 BA 4020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gradstraße 2a
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8151908359
Fax: +49 8151908350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berg Osterfelder Straße und Weßling, Gartenstraße - Heizungsinstallation
Neubau von zwei Wohnanlagen mit 30 bzw. 21 Wohneinheiten und Tiefgarage
Los 1 Berg, Osterfelder Straße
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizung
120 KW Pelletkessel
Austragsystem in Form eines „Maulwurfes“
3 St. Pufferspeicher
ca. 410 m Heizungsleitungen
ca. 365 Mineralwolledämmung
ca. 45 m Schlauchdämmung
30 x Heizkreisverteiler
ca. 1750 m² Fußbodenheizung
Los 2 Weßling, Gartenstraße
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizung
60 KW Pelletkessel
Austragsystem in Form eines „Maulwurfes“
2 St. Pufferspeicher
ca. 335 m Heizungsleitungen
ca. 300 Mineralwolledämmung
ca. 35 m Schlauchdämmung
21 x Heizkreisverteiler
ca. 1250 m² Fußbodenheizung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.