Durchführung(en) zweite (ärztl.) Leichenschau vor Feuerbestattungen, Reg.-Bez. Mittelfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-16-23-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Regierung von Oberbayern, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung(en) zweite (ärztl.) Leichenschau vor Feuerbestattungen, Reg.-Bez. Mittelfranken
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Mittelfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-16-23-01 , Reg.-Bez. Mittelfranken) gestaltet sich wie folgt:
- Los 1: KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay.;
- Los 2: Krematorium Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schnieglinger Straße 147, 90425 Nürnberg.
KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay.
KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay.
Los 1: KREMA Weißenburg GmbH & Co. KG, Lehenwiesenweg 42, 91781 Weißenburg i. Bay.
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Krematorium Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schnieglinger Straße 147, 90425 Nürnberg
Los 2: Krematorium Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schnieglinger Straße 147, 90425 Nürnberg
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Führen Sie mit der Angebotsabgabe den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
III.1.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Zum Beleg Ihrer Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gefordert, vergleiche hierzu auch § 4 Abs. 2 ("Haftung") der Rahmenvereinbarung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden;
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden;
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Sachen.
Bitte füllen Sie das Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ vollständig aus und fügen Sie dieses dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bitte zusätzlich bei.
Beabsichtigte Unteraufträge
Geben Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels des Dokuments „Unterauftragnehmer, Eignungsleihe“ an, für welche Teilaufgaben Sie Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben möchten. Die Angabe soll fachliche Aspekte und Mengenangaben beinhalten.
Vergleiche hierzu etwa die Ziffer 6 ("Qualifikation des eingesetzten Personals") in der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung lediglich Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Die zweite Leichenschau soll nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1 und 2 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung von Ärzten durchgeführt werden, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ führen oder einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen. Der Nachweis der besonderen Sachkunde erfolgt in der Regel über den Nachweis der Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau in den der Ermächtigung vorangegangenen zwei Jahren. Anschließend ist eine jährliche Auffrischung vorgesehen. [...] ".
Abschnitt IV: Verfahren
Vergleiche hierzu unter anderem § 65 Abs. 2 Hs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Bezogen auf den Abschnitt IV) ("Verfahren") bzw. die Ziffer IV.1.3) ("Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem") sind folgende Ergänzungen angezeigt: Das jeweils - losspezifisch - in Aussicht genommene Auftragsvolumen lässt sich jeweils der Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung entnehmen; auf die Ziffer II.2.11) ("Angaben zu Optionen") darf konkret gleichsam verwiesen werden.
VI.3.2) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen.
VI.3.3) Neben den unter dem Abschnitt III) ("Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“) angegebenen Unterlagen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden Unterlagen einzureichen:
VI.3.3.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
VI.3.3.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
VI.3.3.3) Unternehmensdaten
Das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor.
VI.3.3.4) Schutzerklärung Scientology
Die „Schutzerklärung Scientology“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
VI.3.3.5) Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.
VI.3.4) Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend vorgegeben, vergleiche hierzu die Ziffer 3.7.1 ("Ortsbesichtigung") in dem Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen". Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Falls kein Besichtigungstermin vereinbart und/oder wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
VI.3.5) Die Ziffer 2 des Dokumentes „Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
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Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.