Gebäudemanagement_Frühlingsstr.6 Referenznummer der Bekanntmachung: F-GM-007-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8024-6421171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudemanagement_Frühlingsstr.6
Für den Umbau eines Gebäudes in Holzkirchen wird das Leistungsbild Tragwerksplanung gesucht.
Es wird das ganze Leistungsbild Tragwerksplanung stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung diverser Vorarbeiten, die eine wirtschaftliche Sanierung bestätigen.
Markt Holzkirchen Marktplatz 2 83607 Holzkirchen Frühlingsstraße 6, 83607 Holzkirchen
Es wird das gesamte Leistungsbild Tragwerksplanung stufenweise beauftragt. Zunächst benötigt
der Markt Holzkirchen diverse Vorarbeiten, die hier als besondere Leistungen abgefragt werden,
sodass eine wirtschaftliche Sanierung bestätigt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen5 / 7
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
durch Nachweis der
- Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt,
beratender Ingenieur, Stadtplaner)
- Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62a Abs. 2 BayBO
- erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen
(Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den
Ausschluss)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (2,0 Mio EUR für Personenschäden, 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden)
Abschnitt IV: Verfahren
Markt Holzkirchen, Marktplatz 2, 83607 Holzkirchen
Mitarbeiter der Verwaltung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQW628Y
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind